(Früh-)Kastration


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Pia13
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BeitragVerfasst am: 18.5.2010, 10:52    Titel:    

Hallo Ellen,

ich ahne, von welchem Forum du sprichst Mr. Green
Aber du gehst da auf einen Punkt ein, der mir gewaltig gegens Fell geht - nämlich die im Tierschutzvertrag geforderte Kastration (die obendrein noch mit "Pfand" belegt ist).
Das ist mir schon soooo lange ein Dorn im Auge!
Nicht nur bei Emmy - bei der das ja auch vertraglich gefordert wird - sondern generell bei sämtlichen Tierschutzorgas.
Ich persönlich kenne keinen einzigen Verein, der diesen Nonsens nicht in seinen Verträgen stehen hätte.
Da wird bei 8 Wochen alten Welpen gefordert, die innerhalb eines Jahres kastrieren zu lassen Konfus
Bis dahin ist der Hund nicht einmal erwachsen....was soll das?
Eines ganz klar: sollte sich jemals die Notwendigkeit einer Kastration aus medizinischen Gründen ergeben, dann ist es halt so.
Ist das aber nicht der Fall, wird auch nicht kastriert! Vertrag hin oder her!
Dieses Thema hab ich leidvoll schon mit einigen Tierschutzhunden durch.
Ich kann verstehen, das man sicher stellen will, das mit diesen Hunden nicht gezüchtet wird und auch die sogenannten "Unfälle" vermeiden möchte. Ihr wisst schon: Hoppla ich hab gar nicht gemerkt, das die Hündin läufig war und der Rüde drauf.....
Dennoch finde ich es NICHT im Sinne des Tierschutzes - den mein Tier schütze ich damit ganz und gar nicht!
Und das ist in meinen Augen die Bedeutung des Wortes Tierschutz!
UFF! Das mußte mal raus Mr. Green

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BeitragVerfasst am: 18.5.2010, 13:41    Titel:    

Hi Pia,

mir sind da so einige Dinge ein Dorn im Auge, aber das Forum in dem ich gestern geschrieben habe ist ein anderes. Der Vertrag ist aber der gleiche. Mr. Green

Nachdem ich mich nun an 2 Stellen öffentlich zu meiner Meinung bekannt habe bin ich gespannt wann bei mir die ersten Tierschützer wegen einer Nachkontrolle auftauchen. Mr. Green
Wäre auch mächtig sinnvoll mir Peppi weg zu nehmen, weil ich sie ohne Leine laufen lasse - das gäbe auf jeden Fall Tierschutzpluspunkte. *Ironie aus*

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Ellen


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BeitragVerfasst am: 18.5.2010, 14:06    Titel:    

Wenn jemand auf die Idee kommen sollte, Dir, Ellen, die Peppi wegnehmen zu wollen, was meinst Du, wie schnell dann mein "Gary"(Cooper) dann von Stuttgart nach Hamburg düsen wird!!!
Mr. Green Mr. Green Mr. Green

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Pepita

BeitragVerfasst am: 18.5.2010, 14:36    Titel:    

Mr. Green
Nur über meine Leiche... Mr. Green

Glücklicherweise sind Verträge nicht das Maß aller Dinge. Winken

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Ellen


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BeitragVerfasst am: 18.5.2010, 15:30    Titel:    

Tja Ellen, es ist nicht immer ganz unriskant, seine Meinung zu äußern.... Winken
Geht mir ja genau so. Sollte jemand an meine Hunde wollen, muß er erst mal an mir vorbei Mr. Green Sehr böse

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BeitragVerfasst am: 18.5.2010, 19:42    Titel:    

Ellidesign hat folgendes geschrieben:
Mr. Green
Nur über meine Leiche... Mr. Green

Glücklicherweise sind Verträge nicht das Maß aller Dinge. Winken


Ich würde sogar sagen, daß solche Verträge nichtig sind, weil sie gegen das Gesetz verstossen!? Konfus
Erfolgreich auf Vertragserfüllung wird kaum eine Tierschutzorganisation klagen können?
Und das Pfand könnten sie sich wegen mir an den Hut binden oder besser noch, für etwas Sinnvolles verwenden!

Grüße
Jörg
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BeitragVerfasst am: 19.5.2010, 09:56    Titel:    

Hallo Jörg,

das wäre doch mal eine interessante, juristische Frage.
Die § des Tierschutzgesetzes geben nämlich nix eindeutiges her...wie meist Konfus
Unter § 6 ist die Entnahme von Organen geregelt. Da heißt es unter 6.1 1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres.
Liest man aber weiter, kommt -wie immer - die Ausnahme von der Regel unter 6.5 Das Verbot gilt nicht, wenn zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
Beruft sich jetzt eine Tierschutzorga auf den letzten Punkt, denke ich, könnte sie eine Kastration auch gegen den Willen des Halters gerichtlich durchsetzen.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/t....JNR012770972BJNG000403377

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BeitragVerfasst am: 19.5.2010, 16:15    Titel:    

Hi Pia,

DAS denke ich nicht, denn da steht ja auch, dass es nur zulässig ist, wenn keine tierärztlichen Bedenken bestehen. Winken

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Liebe Grüße
Ellen


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BeitragVerfasst am: 19.5.2010, 19:12    Titel:    

Ja das ist auch so ein § "Marke Kaugummi"! Mit den Augen rollen
Der mit dem Rechtsanwalt mit den überzeugenderen Argumenten würde wohl gewinnen?

Allerdings denke ich, daß der was will, also die klagende Tierschutzorganisation, auch beweisen müßte, daß eine unkontrollierte Fortpflanzung nur durch eine Kastration verhindert werden könnte!?
Das könnte sie wohl eher nicht?

Aber man weiß natürlich nie....... Konfus

Grüße
Jörg
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Mr. Spencer

BeitragVerfasst am: 19.5.2010, 21:04    Titel:    

Ich selbst habe so einen Vertrag noch nie eingesehen.
Ich wage es aber auch, zu bezweifeln, dass das so rechtens ist und die darin geforderte Kastration den guten Sitten entspricht und tatsächlich rechtlich eingefordert werden kann.
Viele Dinge stehen in so manchen Verträgen, die sittenwidrig oder schlichtweg Nonsens sind, oder?
Das sollte man mal generell abklären.
Hat denn niemand von Euch im Bekanntenkreis einen Juristen, den man dazu befragen könnte?
Mein klarer Menschenverstand sagt mir, dass eine Kastration ja eigentlich (wenn keine sonstige Krankheit usw. vorliegen) der Verhütung dienen soll - aber da unsere Hunde ja bei/mit uns leben und nicht gerade so nach Lust und Laune Nachwuchs machen sollen/können, fällt dieser Aspekt doch eigentlich so gut wie weg.
Wenn ich allerdings ein Tier aufnehme, welches generell aus gesundheitlichen Gründen keine Nachkommen bekommen sollte und ich den Vertrag mit dieser Klausel als Grundlage unterschreibe, dann ist das ein anderes Thema wie ich meine.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Tierschutz bei Nichteinhaltung dieser Auflage bei einem gesunden Hund in gesunden und verantwortungsbewussten Menschenhänden das Tier zurückverlangen kann und diesbezüglich noch Recht bekommt. Das hieße ja u.U. auch Rechtsanwaltsrechnungen, Gerichtskosten usw. - und dafür hat der Tierschutz Geld?
Das könnte man aber auch sinnvoller einsetzen - vorausgesetzt natürlich, dass es sich um Fälle wie den von Ellen (zum Beispiel) handelt, wo auch ich denke, warum soll so eine Hündin wie die kleine Peppie denn um Gottes Willen kastriert werden?
Wenn aber doch, dann wäre dies m.E. ein weiterer Punkt, an so manchen Eckpfeilern unseres Tierschutzes und an der Gesetzgebung, was den Tierschutz anbelangt, hier in Deutschland massiv zu zweifeln.
Wenn ich dann solche Geschichten wie die des armen Joschi lese... da sollte man hellhörig werden seitens des Tierschutzes und der Polizei.
Verkehrte Welt einfach...
Konfus Konfus Konfus

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