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		seekrabbe Moderator
  
 
 
  Alter: 67 Anmeldedatum: 08.10.2011 Beiträge: 1256 Wohnort oder Bundesland: Schleswig-Holstein
 
 
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					 Verfasst am: 16.5.2012, 09:46    Titel: Würde der Tiere | 
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					Die Würde der Tiere und die Gesetze der Menschen
 
 
Von der „Würde“ der Tiere zu sprechen und daraus möglicherweise
 
Rechte der Tiere in Bezug auf die Gesetzgebung abzuleiten,
 
ist eine Provokation, und zwar in doppelter Hinsicht: zum
 
einen gegenüber dem Lebensstil unserer Gesellschaft, zu dem es
 
gehört, dass Tiere industriell zu „Fleischware“ verarbeitet
 
werden; zum anderen gegenüber dem Weltbild unserer Gesellschaft,
 
in dem Würde und daraus resultierende Rechte nur für
 
den Menschen vorgesehen sind. Unser Thema ist also brisant und
 
wirft Fragen auf, die im Mainstream des naturwissenschaftlichtechnischen
 
Zeitalters meist untergehen.
 
 
In keiner Epoche der Menschheit wurde so vielen Tieren so viel
 
Leid zugefügt wie in unseren Tagen.
 
 
Denken Sie zum Beispiel an die Massentierställe, in denen die
 
Opfer der modernen Fleisch-, Milch- und Eierindustrie auf so
 
engem Raum zusammengepfercht sind, dass sie sich aus Angst und
 
Aggression gegenseitig angreifen: Die Schweine beißen sich Ohren
 
und Schwänze ab, die Hühner rupfen sich gegenseitig die
 
Federn aus und hacken sich blutig. Die Legehennen vegetieren
 
in Käfigen, deren Böden kleiner als ein DIN A4-Blatt sind. Um
 
die Aggressionen der Tiere in den Griff zu bekommen, vergrößert
 
man nicht etwa die Ställe, sondern bricht den Schweinen
 
die Eckzähne aus und schneidet den Hähnen ein Zehenglied ab.
 
 
Oder denken Sie an den Leidensweg der Tiere zum Schlachthof –
 
quer durch Europa per LKW und per Schiff. Viele Tiere kommen
 
mit Knochenbrüchen, Augenverletzungen und Blutergüssen am
 
Zielort an. Hunderttausende sterben bereits vorher vor Stress
 
und Todesangst – allein in Deutschland rund eine halbe Million.
 
 
Die Folter in den Tierställen und die Qual der Tiertransporte
 
mündet dann in die Barbarei der Schlachthöfe. Unbeschreibliche
 
Angst scheint die Opfer zu erfassen, wenn sie sehen, wie ihre
 
Artgenossen unter Bolzenschüssen zusammenbrechen. Sie stocken
 
immer wieder und schreien, doch die Nachkommenden drängen nach
 
vorn; oft misslingt die Betäubung mit den Elektrozangen, und
 
die Tiere wachen wieder auf und werden bei vollem Bewusstsein
 
geschlachtet, entblutet und zerteilt.
 
 
Nicht zu vergessen die Torturen der Tiere in den Laboratorien
 
der Wissenschaft. Man macht sie krank, um Medikamente oder
 
Kosmetika zu testen, man operiert, transplantiert und amputiert,
 
man injiziert Gifte direkt in die Bauchhöhle, in die
 
Augen oder in die Lunge.
 
 
Die geschilderten Grausamkeiten stellen nicht etwa seltene Exzesse
 
dar, sondern gehören zum Alltag des Lebens und Sterbens
 
der Tiere. Auch wenn die Gesetze unnötige Qualen verbieten –
 
wie z.B. betäubungsloses Schlachten oder Tierversuche ohne
 
triftigen Grund –, das meiste geschieht erlaubterweise, und
 
der Rest passiert einfach, weil die staatlichen Kontrollen zu
 
großzügig sind oder weil die Grausamkeiten betriebsbedingt
 
einfach passieren, wenn möglichst viel Fleisch möglichst billig
 
produziert werden soll. Die meisten Verbraucher verdrängen,
 
aus welcher Hölle die Hähnchen oder Steaks kommen,
 
die auf ihren Tellern liegen. Man nimmt ihre blutige Vorgeschichte
 
hin, weil die betroffenen Tiere eben Nutztiere und
 
Nutztiere eben Schlachttiere sind, die dafür leben und
 
sterben, um vom Menschen verspeist zu werden. Das war schon
 
immer so, und das soll nach der Mehrheit der Zeitgenossen auch
 
weiterhin so bleiben.
 
 
Damit sind wir beim zweiten Konfliktpunkt unseres Themas: der
 
Tradition und dem Weltbild der westlichen Kultur, die dazu
 
führten und es erlauben, dass wir so mit den Tieren umgehen.
 
Das so genannte christliche Abendland hatte von jeher für Tiere
 
wenig übrig. Der Kirchenlehrer der Antike, Aurelius Augustinus
 
(354-430), der in seinen „Bekenntnissen“ seinen Schöpfer
 
mit heißem Herzen pries, schrieb über seine Mitgeschöpfe kühl:
 
„Aus ihren Schreien können wir ersehen, dass Tiere qualvoll
 
sterben; aber das tangiert den Menschen nicht, denn das Tier
 
entbehrt einer vernünftigen Seele und ist deshalb nicht mit uns
 
durch eine gemeinsame Natur verbunden.“ Und Thomas von Aquin, der
 
900 Jahre später lebte (1224-1274) und zum einflussreichsten
 
Kirchentheologen aller Zeiten wurde, warnt ausdrücklich davor,
 
Tiere zu lieben und mit ihnen Freundschaft zu schließen, weil
 
Tiere „irrationale Lebewesen“ seien, die keine unsterbliche
 
Seele hätten. Sein Gedankengut findet sich bis heute im amtlichen
 
Katechismus der katholischen Kirche. Die Tierliebe eines
 
Franz von Assisi (1182-1226) blieb Episode.
 
Auch von der Philosophie kam keine Hilfe für die Tiere. Sie
 
fühlte sich jahrhundertelang als „Magd der Theologie“. Und im
 
17. Jahrhundert spitzte René Descartes (1596-1650) die auf den
 
Menschen zentrierte Weltbetrachtung noch zu – mit seinem berühmten
 
"cogito, ergo sum". Der Geist reduziert sich auf das
 
Gehirn des Menschen und der Rest der Welt ist Materie; ein
 
Tier ist nichts anderes als ein Automat, den Descartes mit
 
einem „Uhrwerk aus Rädern und Federn“ vergleicht. Dieses mechanistische
 
Weltbild feierte in der Folgezeit Triumphe im
 
Verein mit der aufkommenden Naturwissenschaft, verlor aber das
 
Leben von Natur und Tieren aus den Augen. Sie waren nur mehr
 
Forschungsobjekte des menschlichen Geistes, der sich die Natur
 
unterwirft und sie naturwissenschaftlich bezwingt, wie es
 
 
Francis Bacon (1561-1626), ein weiterer Protagonist aus der
 
Zeit propagierte.
 
Aus dem Dualismus von Geist und Natur entwickelte ein Jahrhundert
 
später Immanuel Kant (1724-1804) seine Sittenlehre und
 
den damit verbundenen Begriff der Menschenwürde, der bis heute
 
prägend wirkt. Eigenwert und Würde kommen nur einem Individuum
 
zu, das als vernünftiges Wesen autonom ist und sich ein
 
Sittengesetz geben kann, das dem Gesetz aller vernünftigen
 
Wesen entspricht, die sich gegenseitig als Selbstzweck anerkennen
 
und nie als Mittel zum Zweck gebrauchen. Die Autonomie
 
des Menschen als sittliches Wesen gibt ihm seinen unbedingten,
 
unvergleichlichen Wert und ist der Grund seiner
 
Würde. Wörtlich schreibt er: „Also ist Sittlichkeit und die
 
Menschheit, sofern sie derselben fähig ist, dasjenige, was
 
allein Würde hat.“
 
 
Damit wurde die Kluft zwischen Mensch und Tier noch größer.
 
Die Würde eines Individuums wird in unserer Vernunftnatur
 
gesehen, und diese Natur wird nur dem Menschen zugesprochen.
 
Aus der einmaligen Würde des Menschen entspringen seine einmaligen
 
Rechte. In diesem Sinne heißt es in Art.1 der Allgemeinen
 
Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen aus
 
dem Jahr 1948: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde
 
und Rechten geboren.“ Und in Art.1 des deutschen Grundgesetzes
 
von 1949 konstatiert der Verfassungsgeber: „Die Würde des Menschen
 
ist unantastbar.“
 
Es ist eine fast tragisch anmutende Weichenstellung der abendländischen
 
Geistesgeschichte, dass der nach höchster Ethik
 
strebende Königsberger Philosoph die Würde eines Lebewesens
 
und die daraus resultierenden Rechte nur für die Menschen
 
entwickelte und damit wesentlich dazu beitrug, dass von
 
„Tierwürde“ und „Tierrechten“ bis vor kurzem keine Rede war.
 
 
Die Anthropozentrik dieser Weltanschauung war ein wesentlicher
 
Grund dafür, dass sich unsere naturwissenschaftlich-technische
 
Zivilisation nicht mit der Natur, sondern gegen sie entwickelte.
 
Die Elemente, Mineralien, Pflanzen und Tiere wurden
 
nicht als Partner, sondern als Ressourcen behandelt, die man
 
unbegrenzt ausbeutete – die Tropenwälder, die Meere, die
 
Bodenschätze und nicht zuletzt die Tierwelt, die im Dschungel
 
zum Opfer von Großwildjägern wurde und in den reichen Ländern
 
zum Opfer der industriellen Fleischproduktion. Inzwischen
 
rebelliert die Natur gegen das Freibeutertum des Menschen, am
 
schärfsten durch die Veränderung des Erdklimas, aber auch
 
durch die Häufung von Krankheit und Seuchen bei Menschen und
 
Tieren. Die brennenden Scheiterhaufen während der BSE-Krise
 
und die millionenfache Vernichtung von krankheitsverdächtigem
 
Geflügel sind Flammenzeichen an der Wand. Die Frage nach der
 
richtigen Ethik muss neu gestellt werden. Sie wurde seinerzeit
 
unter Ausklammerung der Natur beantwortet. Diese Antwort
 
erwies sich offensichtlich als falsch. Also müssen wir eine
 
neue Lebensordnung finden, in der der Mensch sich bewusst
 
wird, dass die Erde keinen gewalttätigen Alleinherrscher
 
duldet, sondern Kooperation des Menschen mit seiner Mitwelt
 
verlangt.
 
 
Im Sinne dieses längst überfälligen Paradigmenwechsels werden
 
seit einigen Jahrzehnten immer wieder ethische Forderungen
 
nach einer grundlegenden Neubestimmung des Verhältnisses von
 
Mensch und Tier laut.
 
 
Am spektakulärsten wurden sie zunächst von dem australischen
 
Philosophen Peter Singer erhoben, der 1975 durch sein Buch mit
 
dem programmatischen Titel „Liberation of Animals“ die internationale
 
Szene betrat. Er versucht, die bestehenden Barrieren
 
zwischen Mensch und Tier durch das Prinzip der
 
Gleichheit zu überwinden. Wenn wir dieses Prinzip „als eine
 
vernünftige moralische Basis für unsere Beziehungen zu den
 
Mitgliedern unserer Gattung“ akzeptieren, dann sind wir „auch
 
verpflichtet, es als eine vernünftige moralische Basis für unsere
 
Beziehungen zu denen außerhalb unserer Gattung anzuerkennen
 
– den nichtmenschlichen Lebewesen“. Dabei setzt dies
 
nicht Gleichheit der Fähigkeiten von Menschen und Tieren
 
voraus; es geht um die gleiche Behandlung der jeweils betroffenen
 
Interessen. Die Interessen der Tiere, die es gebieten,
 
in unsere Interessenabwägung einbezogen zu werden, gründen vor
 
allem in ihrer Leidensfähigkeit. Singer stützt sein Postulat
 
auf die berühmte Frage des englischen Philosophen Jeremy Bentham
 
(1748-1832), worin denn die „unüberwindliche Trennlinie“
 
zwischen Menschen und Tieren bestehe: „Ist es die Fähigkeit zu
 
denken oder vielleicht die Fähigkeit zu sprechen? Aber ein
 
ausgewachsenes Pferd oder ein Hund sind unvergleichlich vernünftigere
 
und mitteilsamere Lebewesen als ein Kind, das erst
 
einen Tag, eine Woche oder selbst einen Monat alt ist. Doch
 
selbst vorausgesetzt, sie wären anders, was würde es ausmachen?
 
Die Frage ist nicht: Können sie denken? Oder: Können sie
 
sprechen? Sondern: Können sie leiden?“ So wenig es von der
 
Rasse eines Menschen abhängig sein kann, ob ich sein Leiden
 
berücksichtige, so wenig kann es von der Gattung eines Lebewesens
 
abhängig sein, ob man sein Interesse, nicht zu leiden,
 
berücksichtigt oder nicht.
 
 
Wer nur die menschlichen Interessen berücksichtigt und die
 
Leiden anderer ausklammert, stellt allein auf die Spezies ab,
 
weshalb Singer das Wort „Speziesismus“ kreiert. Das Prinzip
 
gleicher Rücksichtnahme auf gleiche oder ähnliche Interessen
 
gilt vielmehr über alle Gattungen hinweg. Es bedeutet nicht
 
Gleichmacherei: „In manchen Situationen wird ein Individuum
 
der einen Spezies mehr leiden als ein Individuum einer
 
anderen, weshalb wir dann dem größeren Leiden Vorrang geben
 
müssen.“ Ein markantes Beispiel ist die Nutzung von Tieren als
 
Nahrung aus der industrialisierten Fleischproduktion. Wenn
 
Fleischessen keine Voraussetzung für Gesundheit und hohes
 
Alter ist, sondern im Wesentlichen dem Genuss dient, wiegt das
 
Interesse des Fleischessers gering gegenüber den Interessen
 
der Schweine und Rinder, die in der Massentierhaltung leiden.
 
Das Prinzip der gleichen Interessenabwägung gestattet es
 
nicht, die größeren Interessen der Tiere, nicht ein Leben lang
 
eingesperrt und geschunden zu werden, den kleineren Interessen
 
des Menschen, ein Steak zu genießen, zu opfern.
 
Diese Interessenabwägung führt freilich noch nicht zu einem
 
Recht nichtmenschlicher Lebewesen, nicht getötet zu werden.
 
Dieser Frage geht Singer in der Weise nach, dass er den Begriff
 
„Person“ nicht nur auf die menschliche Gattung, sondern auf alle
 
Lebewesen bezieht, die sich ihrer „Entität bewusst“ sind, die
 
Vergangenheit und Zukunft kennen und fähig sind, Wünsche hinsichtlich
 
ihrer eigenen Zukunft zu haben. Soweit dies auf Tiere
 
zutrifft, räumt er diesen ein Recht auf Leben ein, wie es
 
menschlichen Personen zukommt.
 
Mag auch vieles umstritten sein: Was bleibt, ist, dass er den
 
anthropozentrischen Standpunkt nachhaltig in Frage stellt, indem
 
er uns lehrt, dass wir bei allen Tieren deren Leidensfähigkeit
 
zu berücksichtigen haben und bei den höheren Tieren
 
deren personähnliches Bewusstsein. Daraus folgert Singer am
 
Ende: „Auf der Ebene der praktischen moralischen Grundsätze
 
wäre es jedenfalls besser, auf das Töten von Tieren zu Nahrungszwecken
 
völlig zu verzichten, außer es wäre notwendig zum
 
Überleben. Töten wir Tiere zu Nahrungszwecken, so betrachten
 
wir sie als Objekte, mit denen wir tun können, was wir wollen.
 
Ihr Leben zählt dann wenig gegenüber unseren Bedürfnissen...
 
 
Der zweite internationale Anstoß, den moralischen Status der
 
Tiere neu zu bestimmen, erfolgte durch den amerikanischen Philosophen
 
Tom Regan. In seinem 1984 erschienenen Hauptwerk mit
 
dem Titel „The case for animal rights“ legt er ein philosophisch
 
ausgewogenes Konzept vor, in dessen Rahmen er den höherentwickelten
 
Tieren sowohl Eigenwert als auch eigene Rechte
 
zuspricht. Dabei verbindet er bei seinen Überlegungen ethische
 
Intuition mit rationalen Schlussfolgerungen.
 
Der gesunde Menschenverstand, unser Sprachgebrauch und das
 
Verhalten der Tiere legen uns nahe, ihnen Bewusstsein zuzusprechen,
 
Wahrnehmungen, Wünsche, Gedächtnis, Zukunftsvorstellungen
 
und ähnliche Fähigkeiten mehr, die dem menschlichen Bewusstsein
 
nahe kommen. Jedenfalls für die Säugetiere nimmt Regan
 
dies an. Aufgrund dieses ihres emotionalen Lebens kommt
 
den Tieren ein „inhärenter Wert“ zu. Tiere, die aufgrund der
 
genannten seelischen Eigenschaften Eigenwert besitzen, bezeichnet
 
Regan als „Subjekte eines Lebens“, denn es handelt
 
sich um Lebewesen, die ihr individuell erlebtes Wohlergehen
 
haben, die ein Empfinden von ihrer Identität haben und deren
 
Leben über die Zeit hinweg für sie gut oder schlecht verlaufen
 
kann.
 
Alle Individuen der Säugetierspezies besitzen diesen Subjektstatus,
 
unabhängig von den konkreten Eigenschaften und Fähigkeiten
 
des einzelnen Tieres - ebenso wie die Menschenwürde jedem
 
Mitglied der Spezies Homo sapiens zukommt, unabhängig davon,
 
ob er als Säugling oder geistig Behinderter in der Lage
 
ist, seine Menschenwürde voll zu entfalten. Dabei haben alle
 
Individuen mit Eigenwert das Recht, dass dieser Wert respektiert
 
wird, gleich, ob diese Individuen der menschlichen Spezies
 
oder der Gattung der Säugetiere zugehören.
 
 
Das Recht auf den Respekt des Eigenwerts beinhaltet, dass
 
einem solchen Lebewesen grundsätzlich kein Schaden zugefügt
 
werden darf. Die schlimmste Schadenszufügung besteht in der
 
Beendigung des Lebens, weil wir die „Subjekte des Lebens“ ihrer
 
Zukunftschancen berauben und ihren Eigenwert durch Tötung
 
missachten.
 
Im Gegensatz zu Singer setzt Regan nicht bei den Interessen,
 
sondern bei deren Trägern an und spricht ihnen ein unverbrüchliches,
 
individuelles, subjektives Recht auf Achtung ihres
 
Wohlbefindens und ihres Lebens zu. Dabei bleibt weder die
 
Würde des Menschen auf der Strecke, noch wird sie gleichmacherisch
 
auf einen Teil der nichtmenschlichen Lebewesen übertragen,
 
sondern es wird der jeweilige Eigenwert, bestimmt
 
durch die wesenseigenen Verhaltensweisen, zum Gegenstand moralischer
 
Rechte, die es bei Tieren ebenso wie bei Menschen verbieten,
 
sie nicht als Selbstzweck, sondern nur als Mittel zu
 
behandeln.
 
Wer würde da nicht an Immanuel Kant denken? Er konnte diese
 
Brücke zwischen Mensch und Tier allerdings nicht beschreiten,
 
weil er seine Ethik ausschließlich auf die sittliche Autonomie
 
der reinen Vernunft stützen wollte, weil er die Einbeziehung
 
der Natur in seinen ethischen Erkenntnisprozess als Unsicherheitsfaktor
 
betrachtete.
 
Um sich aus der anthropozentrischen Enge Kants zu befreien und
 
ihre verheerenden Folgen für das Verhältnis des Menschen zur
 
Natur zu überwinden, bedarf es freilich weiterer Anstrengungen.
 
Sie erfolgten in jüngster Zeit vor allem durch
 
den deutschen Philosophen Klaus-Michael Meyer-Abich. In seinem
 
1997 erschienenen Hauptwerk mit dem Titel „Praktische Naturphilosophie“
 
setzt er der Kopfgeburt einer Philosophie der
 
„Selbst-Sicherheit“ eine Ethik des „menschlichen Mitseins“ mit
 
der Natur entgegen. Der Mensch lässt sich nicht ohne die Natur
 
erklären. Durch die Naturgeschichte ist er geworden, was er
 
ist. Und wenn wir die ethische Frage stellen, wie wir leben
 
sollen, können wir sie nicht ohne die uns umgebende und die in
 
uns zur Gestalt gewordene Natur beantworten. Sie sagt uns, wer
 
wir sind, und daraus können wir erschließen, was wir sollen.
 
Im Mitgefühl mit Pflanzen und Tieren erfahren wir die
 
ursprüngliche Verwandtschaft aller Lebewesen aus der gemeinsamen
 
Naturgeschichte. Jedes Lebewesen ist als Teil des Ganzen
 
eine Individuation des Lebens. Alle Lebewesen sind gleichermaßen
 
naturgemäß und ihrer jeweiligen Natur nach zu behandeln.
 
Zu dieser Natur gehört es, dass alle Lebewesen danach streben,
 
„auf die bestmögliche Weise das zu sein, wofür sie ihrer Natur
 
nach gut sind.“ Aus dem Gleichheitsprinzip ergibt sich unter
 
anderem, dass auf die Leidensfähigkeit eines Tieres die gleiche
 
Rücksicht zu nehmen ist, wie auf die eines Menschen. Zu
 
berücksichtigen ist des weiteren, dass alle Tiere Interessen
 
und Wünsche haben, entsprechend ihrer Art zu leben. Außerdem
 
ruht die Achtungspflicht gegenüber unseren Mitlebewesen auf
 
der Einsicht, dass wir alles, was wir sind, anderen schulden,
 
sowohl im Rahmen der Abstammungsgeschichte als auch in unserem
 
heutigen Mitsein. Der Mensch wäre ohne die Tiere nicht entstanden
 
und nicht überlebensfähig. Wir müssen alle Naturentitäten
 
so behandeln, „dass in der Natur alles zu seinem Recht
 
komme.“ Jedes Lebewesen ist Teil einer Gemeinschaft der Natur
 
und besitzt als solches einen Eigenwert. Da der Eigenwert
 
aller Wesen aus der selben Quelle stammt, nämlich der Naturgeschichte,
 
kommt er allen Naturentitäten zu und ist bei ihrer
 
Behandlung je nach ihrer Eigenart zu achten. Aus dem naturgeschichtlichen
 
Zusammenhang, in den Mensch und Natur eingebunden
 
sind, resultiert die Würde des Gewordenen.
 
 
Das sind einige der wichtigsten Mosaiksteine einer Tierethik,
 
die sich im Gesamtwerk Meyer-Abichs verstreut finden. Welche
 
praktischen Konsequenzen ergeben sich daraus für die Behandlung
 
der Tiere? Wenn wir auf deren Interessen und Wünsche, naturgemäß
 
zu leben, in gleicher Weise Rücksicht nehmen müssen
 
wie auf die Interessen und Wünsche der Menschen, verbietet
 
sich die Peinigung der Tiere in der Massentierhaltung. Wörtlich
 
schreibt Meyer-Abich: „Wenn wir es mit der Würde der
 
Kreatur ernst meinten, sollten wir ihres Schutzes zunächst
 
einmal dort gedenken, wo fast jeder Bürger der Industriegesellschaften
 
sie mehrmals täglich selbst verletzt, nämlich
 
beim Essen.“ Und weiter: „Die Tierquälerei kommt mit auf den
 
Tisch, wenn Fleisch aus der Massentierhaltung gegessen wird.
 
Die letzte Konsequenz zieht Meyer-Abich freilich nicht: Zwar
 
verstärkt der Eigenwert die Forderung, das Tier in seinem natürlichen
 
Verlangen zu respektieren; aber es darf dennoch getötet
 
werden.
 
Versucht man die Grundgedanken Singers, Regans und Meyer-
 
Abichs, die für die heutige Diskussion einer Neubestimmung des
 
Mensch-Tier-Verhältnisses repräsentativ sind, zusammenzufassen,
 
so ergibt sich stichwortartig folgendes Bild: Erstens:
 
Tiere sind leidensfähige Wesen, die Interessen und Bedürfnisse
 
haben, die zum Teil ähnlich sind wie die menschlichen Grundbedürfnisse.
 
Zweitens: Soweit diese Ähnlichkeit besteht,
 
verlangt das Gleichheitsprinzip, dass wir tierische Interessen
 
ebenso respektieren wie ähnliche menschliche Interessen.
 
Drittens: Tiere haben einen Eigenwert, der sich für Singer und
 
Regan aus ihrem Bewusstsein ergibt, während bei Meyer-Abich
 
die Verwandtschaft zwischen Tier und Mensch eine zusätzliche
 
Rolle spielt. Singer spricht von Tier-„Personen“, Regan von
 
„Subjekten eines Lebens“. Beide leiten daraus Rechte der Tiere
 
auf artgemäße Behandlung und den Schutz ihres Lebens ab,
 
weshalb es sich verbietet, sie zu Nahrungszwecken zu töten.
 
Meyer-Abich spricht von der Würde der Tiere und leitet daraus
 
Rechte der Tiere ab, die zwar die Massentierhaltung verbieten,
 
aber nicht das Töten der Tiere nach einem tiergemäßen Leben
 
zum Zwecke der Ernährung der Menschen. Wir sehen also, die
 
Grundgedanken überschneiden sich zum Teil, aber die Ergebnisse
 
gehen in dem zentralen Punkt der Tiertötung auseinander. Wer
 
hat recht?
 
Sollen Postulate nach mehr oder weniger weitreichenden Eigenrechten
 
der Tiere nicht aussichtslose Appelle bleiben, ist jedenfalls
 
zu klären, inwieweit sie mit dem herkömmlichen
 
ethischen Denken kompatibel und in inwieweit sie rechtspolitisch
 
umsetzbar sind.
 
In philosophischer Hinsicht verringert sich die auf den ersten
 
Blick naheliegende Spannungslage beträchtlich, wenn man berücksichtigt,
 
dass die postulierte Rechtsgleichheit zwischen
 
Menschen und Tieren nicht bedeutet, dass in jedem Fall Leben
 
gleich Leben ist. Regan erläutert dies an seinem berühmten
 
Beispiel des überfüllten Rettungsbootes, in dem sich einige
 
Menschen und ein großer Hund befinden. Das Boot kann vor dem
 
Untergehen nur bewahrt werden, wenn einer der Insassen über
 
Bord geworfen wird und stirbt. Zum Bedauern aller Tierfreunde
 
und zur Beruhigung aller Anthropozentriker wirft Regan den
 
Hund über Bord – sicherlich schweren Herzens, aber mit der
 
Rechtfertigung, dass der Schaden, den der Tod für ein Individuum
 
mit sich bringt, im Verlust von dessen Lebensmöglichkeiten
 
besteht und dass diese beim Menschen weit größer sind als
 
bei einem Hund. Im Kollisionsfall müsse der Wert des Lebens
 
verschiedener Individuen abgewogen werden und das an Erlebnismöglichkeiten
 
ärmere Individuum dem Individuum mit dem weiteren
 
Lebenshorizont und mit dem damit einhergehenden höheren
 
Lebenswert geopfert werden. Die herkömmliche Wertehierarchie,
 
die vom Primat des Menschen ausgeht, bleibt also unangetastet,
 
wenn es zum Konfliktfall kommt. Kein Konfliktfall sei es
 
allerdings, wenn der Mensch ein Tier töten will, um es zu
 
verspeisen, obwohl er sich auch anderweitig ernähren könnte;
 
deshalb gehe insofern das Grundrecht des Tieres auf Leben dem
 
bloßen Interesse des Menschen, möglichst genüsslich zu leben,
 
vor. Eine ähnliche Abwägung stellten wir, wie schon erwähnt,
 
auch bei Singer fest, der die Tötung von Tieren zu Nahrungszwecken
 
verurteilt, es sei denn, sie wäre notwendig zum Überleben
 
des Menschen.
 
Auch der Umstand, dass Tiere meist keine Verantwortung übernehmen
 
und autonome Entscheidungen treffen können, ist philosophisch
 
kein Hindernis, ihnen Rechte zuzusprechen: Zwar
 
kann nach der anthropozentrischen Rechtskonzeption ein
 
Rechtssubjekt nur ein Wesen sein, das zugleich ein Pflichtsubjekt
 
sein kann, das sich also seiner Pflichten bewusst sein
 
und sie erfüllen kann. Der deutsche Philosoph Leonhard Nelson
 
(1882-1927) hat gegenüber der auf Kant zurückgehenden Symmetrie
 
von Rechten und Pflichten bereits Anfang des vorigen
 
Jahrhunderts darauf aufmerksam gemacht, dass für ein
 
Rechtssubjekt weniger konstitutiv ist als für ein Pflichtsubjekt,
 
nämlich lediglich die Möglichkeit, Interessen zu haben,
 
die verletzt werden können. Daran anschließend entwickelt
 
Nelson eine über den kategorischen Imperativ Kants hinausgehende
 
Maxime: „Handle nie so, dass du nicht auch in deine
 
Handlungsweise einwilligen könntest, wenn die Interessen der
 
von deiner Handlung Betroffenen auch deine eigenen wären.“ Der
 
Philosoph stellt in Erweiterung des Rechtskonzepts Kants nicht
 
mehr auf die vernunftgesteuerte Person als alleinigen
 
Rechtsträger ab, sondern bezieht auch jedes nur interessengesteuerte
 
Individuum ein. Insofern hat er bereits vieles vorweggenommen,
 
was in der heutigen Diskussion eine Rolle spielt.
 
Alle Interessenträger sind nach Nelson gleichzeitig auch Per-
 
sonen. Sodann stellt er fest: „Jede Person hat als solche mit
 
jeder anderen die gleiche Würde.“ Daraus leitet er ihr subjektives
 
Recht auf Achtung ihrer Interessen ab.
 
Auch bei Nelsons Werttheorie bleibt der Primat des Menschen
 
unangetastet. Er stellt ausdrücklich fest: „Es gibt kein allgemeines,
 
philosophisch begründetes Gebot, unsere Interessen
 
unter allen Umständen dem der Tiere hintanzusetzen... So kann
 
es sehr wohl erlaubt sein, das Interesse eines Tieres zu
 
verletzen, wenn sonst ein überwiegendes Interesse unsererseits
 
verletzt würde... Das gilt folgerichtig auch für den Fall,
 
dass es nicht möglich ist, das Interesse am eigenen Leben oder
 
an der Erhaltung der eigenen geistigen und körperlichen Kräfte
 
anders zu wahren, als durch die Vernichtung eines Tierlebens.“
 
Als Zwischenergebnis unseres Exkurses zur Verträglichkeit der
 
neuen Tierethik mit der herkömmlichen Anthropozentrik bleibt
 
somit festzuhalten: Erstens: Rechte der Tiere zu Lasten der
 
Menschen stellen keinen Widerspruch zur Rechte- und Pflichten-
 
Symmetrie der herkömmlichen Ethik dar. Nelsons Konzept, dass
 
jeder personhafte Interessenträger auch Rechtsträger sein
 
kann, auf dessen Interessen genauso Rücksicht zu nehmen ist
 
wie auf die eigenen, ist eine systemgerechte Brücke für die
 
Ansätze Singers und Regans. Zweitens: Es gibt gewichtige
 
ethische Gründe, den Tieren nicht nur ein Recht auf tiergerechte
 
Behandlung, sondern ein Grundrecht auf Leben zuzuschreiben,
 
wobei im Konfliktfall das Überlebensrecht des Menschen
 
höherwertig bleibt.
 
Von dieser philosophischen Plattform aus wollen wir uns nun
 
noch der Frage zuwenden, wie sich die ethisch postulierte
 
Tierwürde und die daraus resultierenden Tierrechte zur gegenwärtigen
 
Rechtsordnung verhalten und inwieweit rechtspoli-
 
tischer Handlungsbedarf besteht, um dem moralischen Status der
 
Tiere gesetzgeberisch Rechnung zu tragen.
 
 
Wenn ein ethisches Recht auch juristisch fassbar werden soll,
 
muss es einklagbar sein, d.h. der Rechtsinhaber muss entweder
 
selbst oder, wenn er dies nicht kann, durch einen Vormund oder
 
einen anderen gesetzlichen Vertreter die Verletzung seines
 
Rechts vor Gericht rügen und Unterlassung erzwingen können.
 
Für die Tiere ist dies bislang nicht vorgesehen. Auch wenn es
 
z.B. in § 1 des deutschen Tierschutzgesetzes heißt: „Zweck
 
dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für
 
das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu
 
schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund
 
Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Es handelt sich ersichtlich
 
um eine Schutzverpflichtung des Menschen, ohne dass
 
den Tieren ein Recht auf diesen Schutz eingeräumt wird. Wie
 
sich dieses Defizit für den Tierschutz auswirkt, sei an zwei
 
Fallbeispielen aufgezeigt:
 
Erster Fall: Vor rund 15 Jahren kam es in der Nordsee zu einem
 
massenhaften Robbensterben. Die Behörden hatten mehrere Genehmigungen
 
erteilt, Abfallstoffe in das Meer einzubringen bzw.
 
Abfallstoffe auf hoher See zu verbrennen. Daraufhin riefen
 
eine Reihe von Natur- und Umweltschutzverbänden das
 
Verwaltungsgericht Hamburg an, um die Aktion zu stoppen. Sie
 
stellten ihren Antrag "im Namen der Seehunde der Nordsee". Die
 
Seehunde und ihre Beschützer hatten keine Chance: Das Gericht
 
stellte fest, dass die Antragsteller Tiere seien und sich als
 
solche nicht an dem Gerichtsverfahren beteiligen könnten. In
 
ihren Rechten könnten nur Menschen verletzt werden. Und daran
 
ändere auch das Tierschutzgesetz nichts, das den Schutz der
 
Tiere als Mitgeschöpfe vorsehe. Dieser Schutz sei nur als
 
sittliche Pflicht des Menschen, nicht aber als Recht dieser
 
Geschöpfe selbst ausgeformt. Träger von Rechten könne allein
 
der Mensch sein, weil nur ihm die besondere Personenwürde
 
eigen sei, wie das Gericht in voller Übereinstimmung mit herkömmlicher
 
Anthropozentrik argumentiert. Die Robben durften
 
weiter vergiftet werden.
 
Zweiter Fall: Im Dezember des Jahres 2000 beschloss die deutsche
 
Bundesregierung, 400.000 gesunde Rinder zu töten und zu
 
verbrennen. Infolge der BSE-Krise war zu wenig Rindfleisch
 
konsumiert worden, die Preise waren gefallen und Hunderttausende
 
von Rindern standen in den Ställen, kerngesund, aber
 
an ihrem Fleisch war niemand mehr interessiert. Also entschied
 
man, die überzähligen Rinder „vom Markt zu nehmen“, wie dies
 
in der Bürokratensprache heißt. Eine solche vorsätzliche Vernichtungsaktion
 
dürfte noch weniger als die beiläufige Vergiftung
 
der Robben mit dem Schutzziel des Tierschutzgesetzes vereinbar
 
sein. Der in § 1 genannte Zweck des Gesetzes, Tiere als
 
„Mitgeschöpfe“ zu schützen und das gleichzeitige Verbot, sie
 
nicht ohne „vernünftigen Grund“ zu töten, kommt der Anerkennung
 
einer Tierwürde ziemlich nahe. Ist damit ein solches
 
Massaker, das Tiere wie Ausschussware entsorgt, noch vereinbar?
 
Ist „Marktbereinigung“ ein „vernünftiger Grund“, die
 
so genannten Mitgeschöpfe zu töten?
 
Diese Fragen konnten nicht vor Gericht gebracht werden, weil
 
Rinder – ebenso wie Robben – eben keine Rechtssubjekte sind,
 
die klagen können, weshalb ihnen auch noch so schöne Bestimmungen
 
des Tierschutzgesetzes nichts helfen, wenn sie von den
 
Behörden nicht beachtet werden. Einige Tierfreunde zogen
 
dennoch vor das zuständige Verwaltungsgericht und machten
 
geltend, dass dieser Vandalismus nicht nur gegen die Würde der
 
Tiere, sondern auch gegen die Würde des Menschen verstößt. Das
 
Gericht entschied, dass eine solche Annahme der anthropozentrischen
 
Ausrichtung der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes
 
widerspreche.
 
 
Ebenso wenig wie sich die Robben und die Rinder dagegen wehren
 
konnten, vergiftet und verbrannt zu werden, können sich Mäuse,
 
Katzen und Affen dagegen wehren, wenn sie bei einem Tierversuch
 
zu Tode gefoltert werden, der unter Verletzung der
 
gesetzlichen Voraussetzungen genehmigt wurde. Niemand kann in
 
Vertretung der Tiere dagegen Einspruch erheben. Und wenn
 
Behörden es dulden, dass in der Geflügelwirtschaft so genannte
 
Eintagsküken millionenfach vergast und zerhäckselt werden,
 
weil man keine Verwendung für sie hat, kann ebenfalls niemand
 
nachprüfen lassen, ob hier wirklich ein vernünftiger Grund zum
 
Töten im Sinne des Tierschutzgesetzes vorliegt. Die Tiere sind
 
rechtlos.
 
Nicht rechtlos sind hingegen die Massentierhalter, Viehhändler
 
und Tierversuchsanstalten, wenn es darum geht, ihre Interessen
 
durchzusetzen. Sie können sich gegenüber behördlichen Einschränkungen
 
auf ihre Grundrechte der freien Berufsausübung
 
und der Wissenschaftsfreiheit berufen, also auf Verfassungsrechte,
 
während das Tierschutzgesetz nur einfaches Recht darstellt,
 
das im Konfliktfall dem Grundrecht des Tierschutzes
 
weichen muss. Auch hierfür zwei Beispiele:
 
Im Jahr 1994 versagte die Berliner Tierschutzbehörde die
 
Genehmigung für einen Tierversuch, der vorsah, Affen von Geburt
 
an ein Auge zuzunähen, über die Bindehaut eine schmerzhafte
 
Kupferdrahtspule zu implantieren, Schrauben in ihre
 
Schädel zu bohren und die Tiere mehrere Stunden lang mit dem
 
Kopf auf einem so genannten Primatenstuhl zu fixieren. Die
 
Behörde war der Auffassung, dass die gesetzlichen Voraussetzungen
 
für ein solch grausames Unterfangen nicht vorliegen,
 
weil nicht nachgewiesen sei, ob ein solcher Versuch wissenschaftlich
 
„unerlässlich“ sei. Der Wissenschaftler klagte und
 
gewann den Prozess. Warum? Die Gerichte stellten fest, dass
 
das Grundrecht der Forschungsfreiheit das Prüfungsrecht der
 
Behörde einschränke. Diese müsse sich bei der Prüfung darauf
 
beschränken, ob die Darlegungen des Wissenschaftlers für die
 
Bejahung der ethischen Vertretbarkeit seines Versuchs plausibel
 
sind. Ein zwingender Beweis ist also nicht erforderlich.
 
Ein weiteres Beispiel für die Zurückdrängung von Tierschutzinteressen
 
durch die Grundrechte der Tiernutzer stellt der
 
Fall eines muslimischen Metzgers dar, dem die Genehmigung zum
 
Schächten versagt wurde. Sie ist nach deutschem Tierschutzrecht
 
nur zu erteilen, wenn zwingende Vorschriften einer Religionsgemeinschaft
 
das betäubungslose Schlachten vorschreiben.
 
Für den Islam verneinten Behörden und Gerichte über viele Jahre
 
hin das Vorliegen dieser Voraussetzung, weil der Koran
 
einem Moslem gestattet, im Ausland auch nicht geschächtetes
 
Fleisch zu essen bzw. ganz auf Fleischnahrung zu verzichten.
 
Im Jahr 2002 korrigierte das Bundesverfassungsgericht diese
 
Rechtsprechung mit dem Hinweis, dass der muslimische Metzger
 
in seiner Berufsfreiheit schwer beeinträchtigt wäre, wenn er
 
sich auf den Verkauf von Fleisch nicht geschächteter Tiere umstellen
 
müsste.
 
Das Urteil löste so großes Unbehagen aus, dass sich der deutsche
 
Bundestag schließlich dazu bereitfand, endlich den Tierschutz
 
neben dem Umweltschutz als Staatsziel in die Verfassung
 
aufzunehmen. Damit wurden die Interessen der Tiere zu einem
 
Verfassungswert, über den man nicht mehr so leicht wie bisher
 
hinweggehen kann. Der nächste Prozess um eine Schächtungsgenehmigung,
 
der bereits anhängig ist, wird vermutlich zum
 
Nachteil des muslimischen Metzgers ausgehen. Und der Wissenschaftler
 
aus Berlin wird seine Tierversuche nicht mehr mit
 
leichter Hand begründen können, um eine Genehmigung hierfür zu
 
erhalten.
 
 
Wenn man dem Schutz der Tiere wirklich Rechnung tragen will,
 
darf man ihnen freilich nicht nur ein Staatsziel widmen, das
 
sie nur mittelbar schützt, sondern muss ihnen grundrechtsähnliche
 
Rechte zusprechen, die ein Treuhänder für sie einklagen
 
kann und die mit den Grundrechten von Wissenschaftlern,
 
Fleischproduzenten und Tiertransporteuren unmittelbar konkurrieren
 
können. Wie könnten diese Tiergrundrechte aussehen?
 
Wollen wir die Tiere als Mitgeschöpfe ernst nehmen, müssen wir
 
ihnen jedenfalls ein Recht auf Beachtung ihrer Tierwürde zubilligen,
 
das sie vor dem Missbrauch als Versuchsobjekte bewahrt.
 
Der Konflikt zwischen den in Versuchslabors malträtierten
 
Affen, Hunden und Katzen einerseits und den Interessen
 
von Medizin, Pharmaindustrie und "Grundlagenforschern"
 
andererseits findet dann in Augenhöhe statt und zwingt dazu,
 
endlich ernsthaft abzuwägen, ob das Leiden der Tiere in angemessenem
 
Verhältnis zu dem daraus resultierenden Nutzen für
 
die Menschen steht. Bei dieser Abwägung wird es auch eine
 
Rolle spielen, ob es der "Würde des Menschen" entspricht, dass
 
er für fragwürdige Versuche, deren Ergebnisse vielfach gar
 
nicht auf den Menschen übertragbar sind, andere Lebewesen ihrer
 
Würde beraubt.
 
Des weiteren ist den Tieren ein Grundrecht auf ein artgerechtes
 
Leben zu gewährleisten. Dann wird es endlich zur
 
Verfassungsfrage, die vor Gericht gebracht werden kann, ob es
 
weiterhin möglich ist, Millionen von Hühnern in Käfigen einzusperren,
 
in denen sie sich gegenseitig blutig hacken, so dass
 
man ihnen die Schnäbel abbrennt und Zehen abschneidet, damit
 
sie überhaupt überleben können. Auch hier ist bei der Abwägung
 
des Konflikts "die Würde des Menschen" gefragt, mit der eine
 
solche Behandlung der Tiere unvereinbar ist - ebenso wie das
 
Kastrieren junger Ferkel (ohne Betäubung), um den
 
Fleischessern den Ebergeruch zu ersparen, oder die Aufzucht
 
von Schweinen in dunklen Ställen, um sie in Apathie zu
 
versetzen und damit die Mast zu beschleunigen.
 
Die Eier- und Fleischproduzenten werden gegen solche Grundrechtsforderungen
 
Sturm laufen, nachdem es einer verfehlten
 
Landwirtschaftspolitik in den letzten Jahrzehnten gelungen
 
ist, bäuerliche Klein- und Mittelstandsbetriebe zu vertreiben
 
und durch Agrarfabriken zu ersetzen. Wollen wir uns ein für
 
allemal dem Diktat einer industrialisierten Fleischproduktion
 
beugen oder wollen wir aus dieser Sackgasse nicht nur um unserer
 
Gesundheit willen, sondern auch aus Respekt vor dem
 
Leben der Tiere wieder herauskommen? Nicht über Nacht und unter
 
Inkaufnahme des wirtschaftlichen Zusammenbruchs einer
 
arbeitsplatzträchtigen Branche, sondern durch einen allmählichen
 
Übergang in einen friedfertigeren Umgang mit unseren Mitgeschöpfen.
 
Das gilt auch für das fundamentale Recht der Tiere auf Leben.
 
So lange unsere Gesellschaft noch weitgehend auf Fleischgenuss
 
fixiert ist, ist dieses Grundrecht der Tiere nur schrittweise
 
realisierbar und deshalb nur unter dem Vorbehalt näherer
 
gesetzlicher Regelungen zu verankern. Das Grundrecht würde zunächst
 
die Überproduktion von Schlachttieren verbieten, die
 
anschließend wieder zu Vernichtungsaktionen führt. Sodann
 
müsste zur allmählichen Umsetzung des Lebensschutzes zu Gunsten
 
der Tiere eine Umprogrammierung unserer Essgewohnheiten
 
stattfinden. Wenn wir unseren Kindern, die nicht selten eine
 
natürliche Abneigung gegen Fleischnahrung haben, nicht länger
 
einreden: "Ihr müsst Fleisch essen, damit aus euch etwas
 
wird", reduziert sich der Fleischverbrauch in der nachwachsenden
 
Generation von selbst. Wenn wir die Gastronomie
 
verpflichten, auf ihren Speisekarten zur Hälfte vegetarische
 
Gerichte anzubieten, dann ändert sich allmählich unsere Esskultur.
 
 
Für diese Programmatik bliebe auch neben der Grundrechtsgewährleistung
 
eine Staatszielbestimmung von Bedeutung. Wollte
 
man mit ihr den aufgezeigten ethischen Forderungen in vollem
 
Umfang Rechnung tragen, müsste sie nicht nur das Ziel, Tiere
 
zu schützen und zu achten, enthalten, sondern auch das weiterführende
 
Ziel, diese nicht mehr zu schlachten. Auf der
 
Ebene des Rechts, das in der Regel nur das ethische Minimum
 
enthält, ist dieses hohe Ideal gegenwärtig nicht durchsetzbar.
 
Seine Befürworter sollten ein in diese Richtung weisendes
 
Ziel, wonach Tiere zu schützen sind, dennoch nicht aufgeben.
 
In der Schweizer Verfassung ist sogar schon von der „Würde der
 
Kreatur“ die Rede. Solche Zielbestimmungen enthalten kein
 
Verdikt des gegenwärtig praktizierten Fleischverzehrs, aber
 
eine verfassungsrechtliche Tendenz zu dessen Reduzierung.
 
In der neben der Staatszielbestimmung in der Verfassung zu
 
verortenden Grundrechtsgewährleistung zugunsten der Tiere
 
könnte all dies mit folgender Formulierung berücksichtigt
 
werden: "Jedes Wirbeltier hat ein Recht auf Achtung seiner
 
Würde und auf Leben entsprechend seiner Art. Eingriffe sind
 
nur aus dringenden Gründen des öffentlichen Interesses im
 
Rahmen der Gesetze zulässig." Ob dieser Vorschlag rechtsdogmatisch
 
haltbar und für die Rechtsanwendung praktikabel wäre,
 
bedürfte noch gründlicher Untersuchung. Der erste der beiden
 
Rechtssätze, in dem den Tieren ein Recht auf Würde und artgerechtes
 
Leben als Grundrecht garantiert wird, würde wohl bedeuten,
 
dass die heute praktizierte Massentierhaltung von
 
Verfassungs wegen abgeschafft und durch eine artgerechte
 
Tierhaltung ersetzt werden müsste. Der zweite Satz, wonach
 
Eingriffe in das Leben der Tiere aus Gründen des öffentlichen
 
Interesses zulässig sind, wäre das Regulativ zwischen einem
 
absoluten Lebensschutz der Tiere und der relativen Bereitschaft
 
einer karnivoren Gesellschaft, diesem Lebensschutz
 
Rechnung zu tragen. Je mehr Menschen vom Fleischessen Abstand
 
nehmen, umso geringer wird das öffentliche Interesse an der
 
Schlachtung von Tieren. Dass sich die Gesellschaft in diese
 
Richtung bewegt, wird wiederum von dem Staatsziel Tierschutz
 
intendiert - in Verbindung mit einer unablässigen Folge
 
kleiner und größerer Schritte des Gesetzgebers, der dem
 
Staatsziel durch Förderung vegetarischer Lebensweise Rechnung
 
tragen müsste.
 
Manchem mag dies heute noch utopisch anmuten, doch die Zeit
 
ist für einen solchen Evolutionsschritt reif. Die gegenwärtige
 
Naturkrise drängt die Menschheit auch zu einer Neubestimmung
 
ihres Verhältnisses zu den Tieren. Wer dabei an der Tötung von
 
Tieren durch den Menschen festhalten will, weil auch Tiere
 
sich gegenseitig töten, übersieht, dass sie dies aufgrund ihrer
 
naturhaften Bindung tun, während der Mensch aufgrund seiner
 
evolutionären Entwicklung davon frei ist, worauf wir normalerweise
 
ja ganz besonders stolz sind. Zum ersten Mal tritt
 
mit dem Homo sapiens eine Spezies auf, die frei darüber entscheiden
 
kann, ob sie darauf verzichtet, andere Lebewesen zu
 
verspeisen. Es war ein erster Schritt, dass im Lauf von Jahrhunderttausenden
 
der Kannibalismus der Naturvölker abnahm und
 
die Menschen aufhörten, sich gegenseitig aufzufressen. Jetzt
 
wäre es an der Zeit, dass der Mensch den zweiten Schritt tut,
 
indem er auch aufhört, Tiere zu verspeisen.
 
Das fordert ohne Zweifel altehrwürdige Traditionen heraus.
 
Doch diese Herausforderung ist unvermeidbar, wenn kulturelle
 
Wenden bevorstehen. So war es bei der Befreiung der Sklaven
 
und der Gleichstellung der Schwarzen, bei der Aufhebung der
 
Leibeigenschaft, bei der Gleichberechtigung der Geschlechter,
 
und so ist es nunmehr bei der Anerkennung der Würde und des
 
Schutzes nichtmenschlicher Lebewesen. Was heute noch unvorstellbar
 
ist, wird morgen selbstverständlich. Zu Recht stellte
 
das abendländische Universalgenie Leonardo da Vinci fest: „Es
 
wird die Zeit kommen, in welcher wir das Essen von Tieren
 
ebenso verurteilen, wie wir heute den Kannibalismus verurteilen.“
 
Der Frieden mit der Natur, den wir so dringend brauchen,
 
setzt den Frieden mit den Tieren voraus. Sie sind unsere
 
Verwandten, die uns in der Entwicklungsgeschichte des Lebens
 
vorausgingen. Sie wollen nicht von uns umgebracht werden, sondern
 
schauen zu uns auf und wollen mit uns Freundschaft
 
schließen. Jeder von uns kann zu dieser Freundschaft beitragen,
 
indem er seine Verwandten nicht mehr aufisst. Ihr und
 
unser Leben fließt aus dem selben göttlichen Urquell allen
 
Lebens. Wir haben es nicht geschaffen und dürfen es deshalb
 
auch nicht zerstören. Es ist derselbe Atem, der sie und uns
 
durchströmt, der Odem Gottes.
 
 
Quelle Kanzlei Sailer, Belgrad-Vortrag | 
				 
			 
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		Anja O`Glendence Moderator
  
 
 
  Alter: 57 Anmeldedatum: 06.01.2004 Beiträge: 10663 Wohnort oder Bundesland: Deutschland
  Hunde der User: Othello vom Büttgeshof Cascaja Alida von Steinberg O'Glendence Lovely Nayeli / O'Glendence Lovely Lancelot / O'Glendence Lovely Lancer O'Glendence Especially For Me /O'Glendence Especially For You O'Glendence Just Jeffrey Magic Moments of Joy vom Märchengarten
 
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					 Verfasst am: 16.5.2012, 13:06    Titel:  | 
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					Hallo Elke,
 
 
danke für das Posten dieses Artikels.
 
Er ist interessant und erschreckend zugleich.
 
 
Mir hat er einen großen Anstoß gegeben, denn da mein Sohn ab Wintersemester anfängt Philosophie zu studieren, was ich auch immer machen wollte, hatte ich überlegt mich anzuschliessen. Altersmäßig habe ich es dann doch wieder verdrängt wieder aufgenommen, war mir sehr uneins - aber jetzt werde ich es machen.
 
 
Kernpunkt ist tatsächlich, dass auch der blödeste Deutsche die kant'sche Denkweise verinnerlicht hat (selbst aber wahrscheinlich keine einzige Seite seiner Publikationen verstehen würde). Und diese geht ja weit über die "Würde" des Tieres hinaus - denn wenn wir genau hinsehen, haben auch Kinder und vor allem Behinderte keinen sehr hohen Stellenwert in unserer Gesellschaft.
 
 
Mir hat ein Doktor der Philosophie der Uni Düsseldorf mal gesagt, er habe eine Publikation verfasst (ähnlich abwertend wie die von Kant, ein Hardliner halt) - in der sein Fakt ist "Nur wer weiß, dass er sterben wird, steht auf einer höheren Ebene" - Tiere wüssten das nicht, ergo .........
 
 
Aber genau das ist einfach zu widerlegen, da muss man nichtmals neuere Studien aus Budapest oder Wien heranziehen - man muss nru zu den Elefanten schauen  
 
 
LG
 
Anja _________________  Netiquette 
 
 
"Wie sollte man sich von der endlosen Verstellung, Falschheit und Heimtücke des Menschen erholen, wenn die Hunde nicht wären, in deren ehrliches Gesicht man ohne Misstrauen schauen kann" 
 
"Tief im Winter lernte ich endlich, dass in mir ein unbesiegbarer Sommer lag" (Camus)
 
 
 
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		Anja O`Glendence Moderator
  
 
 
  Alter: 57 Anmeldedatum: 06.01.2004 Beiträge: 10663 Wohnort oder Bundesland: Deutschland
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					 Verfasst am: 16.5.2012, 13:12    Titel:  | 
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					Nachtrag
 
 
Dass die Religionen (und da ist ja nicht nur unsere christliche Anschauung angesprochen) Tiere ablehnen liegt wohl daran, dass Angst reagiert.
 
 
Denn wo eine reine Seele propagiert wird, da muss der Mensch anerkennen, dass die Seele des Tieres wohl die reinste unter allen ist.
 
 
VG
 
Anja _________________  Netiquette 
 
 
"Wie sollte man sich von der endlosen Verstellung, Falschheit und Heimtücke des Menschen erholen, wenn die Hunde nicht wären, in deren ehrliches Gesicht man ohne Misstrauen schauen kann" 
 
"Tief im Winter lernte ich endlich, dass in mir ein unbesiegbarer Sommer lag" (Camus)
 
 
 
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		Nic04 Rang 11
  
 
  
  Alter: 63 Anmeldedatum: 16.05.2006 Beiträge: 7877 Wohnort oder Bundesland: NRW
  Hunde der User: Kea von den white Dogs Alex von Bewie, gen. Max +15.4.11 O'Glendence Rose DeWitt Bukater
 
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					 Verfasst am: 16.5.2012, 20:13    Titel:  | 
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					Werde den Artikel in einer ruhigen Minute lesen! _________________
  
 
Die Treue eines Hundes ist ein kostbares Geschenk, das nicht minder bindende moralische Verpflichtungen auferlegt als die Freundschaft eines Menschen.
 
(Konrad Lorenz) | 
				 
			 
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		Ellie1968 Rang 11
  
 
  
  Alter: 57 Anmeldedatum: 01.03.2009 Beiträge: 7757 Wohnort oder Bundesland: Baden-Württemberg
  Hunde der User: Mr. Spencer
 
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					 Verfasst am: 16.5.2012, 20:19    Titel:  | 
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					ich schließe mich nicole an...
 
...und, anja, ich hoffe/glaube, dass jedes gescjoepf (also auch ein jedes tier) im himmel willkommen ist...   
 
ich bin kein theologe und mein wissen ist wahrscheinlich auch nicht das größte, aber wenn gott/allah/buddha... seine geschoepfe liebt, dann liebt er auch die tiere.
 
das ist meine meinung/mein wunsch - ohne dass ich diesbezueglich in der bibel nachgelesen habe.
 
   _________________
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		seekrabbe Moderator
  
 
 
  Alter: 67 Anmeldedatum: 08.10.2011 Beiträge: 1256 Wohnort oder Bundesland: Schleswig-Holstein
 
 
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					 Verfasst am: 16.5.2012, 21:09    Titel:  | 
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					es freut mich, daß ein wenig Resonanz zu dieses Thema kommt
 
 
und es freut mich noch mehr, wenn noch mehr menschen so etwas lesen und ein wenig darüber nachdenken um letztendlich zu erkennen, daß auch unsere Tiere eine Würde haben und es verdienen würdevoll behandelt zu werden.
 
 
§1 Tierschutzgesetz: keinem Tier darf Leid zugefügt werden.
 
 
Dennoch gibt es Tierversuche. Das widerspricht sich und man sollte überlegen, was man daran ändern könnte.
 
 
Lieben Gruß
 
Sunny und Elke | 
				 
			 
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