Schweiz: Todesstrafe für Hunde
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Anja O`Glendence Moderator

Alter: 57 Anmeldedatum: 06.01.2004 Beiträge: 10663 Wohnort oder Bundesland: Deutschland
Hunde der User: Othello vom Büttgeshof Cascaja Alida von Steinberg O'Glendence Lovely Nayeli / O'Glendence Lovely Lancelot / O'Glendence Lovely Lancer O'Glendence Especially For Me /O'Glendence Especially For You O'Glendence Just Jeffrey Magic Moments of Joy vom Märchengarten
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Verfasst am: 13.1.2011, 17:47 Titel: Schweiz: Todesstrafe für Hunde |
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http://chaos-radio.net/?id=news&nid=1960
Unglaublich  _________________ Netiquette
"Wie sollte man sich von der endlosen Verstellung, Falschheit und Heimtücke des Menschen erholen, wenn die Hunde nicht wären, in deren ehrliches Gesicht man ohne Misstrauen schauen kann"
"Tief im Winter lernte ich endlich, dass in mir ein unbesiegbarer Sommer lag" (Camus)
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Grami Rang 07


Alter: 64 Anmeldedatum: 06.07.2004 Beiträge: 429 Wohnort oder Bundesland: Köln
Hunde der User: Minotaurus Star of Kinkardine, genannt Yogi
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Verfasst am: 14.1.2011, 17:36 Titel: |
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Die spinnen doch, die Schweizer  _________________ LG
Grami und Yogi
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-Birgit- Rang 11

Alter: 62 Anmeldedatum: 08.12.2004 Beiträge: 4781 Wohnort oder Bundesland: Deutschland
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-Birgit- Rang 11

Alter: 62 Anmeldedatum: 08.12.2004 Beiträge: 4781 Wohnort oder Bundesland: Deutschland
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Verfasst am: 14.1.2011, 22:59 Titel: Warum die Schweiz gut Lachen hat |
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... Erstellt: 14.01.2011, 18:39 Uhr
Warum die Schweiz gut Lachen hat
Drei Milliarden Franken Überschuss beim Bundesbudget. Bernard Dafflon, Experte für öffentliche Finanzen, über die Musterschülerin Schweiz und neue Begehrlichkeiten.
...
Die Schweiz ist Musterschülerin bei den öffentlichen Finanzen. Was macht sie besser als die meisten Industriestaaten dieser Welt?
...
Obwohl der Bund immer noch zirka 110 Milliarden Franken Schulden hat, lockert Finanzministerin XXXXXX XXXXXX-XXXXXXXX nun die Sparzügel. Sollte sie nicht weiter sparen?
...
Quelle: http://www.bernerzeitung.ch/schweiz....Lachen-hat/story/13783785 |
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Ellie1968 Rang 11


Alter: 57 Anmeldedatum: 01.03.2009 Beiträge: 7757 Wohnort oder Bundesland: Baden-Württemberg
Hunde der User: Mr. Spencer
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Verfasst am: 15.1.2011, 11:40 Titel: |
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Das ist ja echt unglaublich!
Ich bin zwar auch generell ein Gegner der Hundesteuer (weil sie für was weiß ich nicht alles eingesetzt wird aber bestimmt NICHT u.a. FÜR DIE ERSTELLUNG UND DEN UNTERHALT DIESER AUTOMATEN!!!) aber solche Folgen für den Fall der Nichtbezahlung finde ich total überzogen wenn nicht gar radikal... Wo kommen wir denn da hin?
Wird jetzt aufgerechnet, wie hoch der Prozentsatz der Tiere sein darf?
Unglauglich ist das.
Und das leider in so einem schönen, modernen, aufgeklärten und fortschrittlichen Land...  _________________
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Bunte Kuh Rang 11


Alter: 65 Anmeldedatum: 11.01.2009 Beiträge: 2563 Wohnort oder Bundesland: Bodensee - B.-W.
Hunde der User: WOTAN (*19.09.2008)
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Verfasst am: 15.1.2011, 12:05 Titel: |
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und ich wohne ganz nah dran.....
Wollen wir hoffen, dass es bei uns nicht (noch) schlimmer wird als es eh' schon ist!
Ich bin sprachlos über solch dumme Gedanken und/oder Entscheidungen.....
Gruß Heike _________________
Bannerdank an Frau "O"
"Wenn mein Hund aufwacht, kann ich an seinem Blick erkennen, ob er von mir geträumt hat" (James Gardner)
"Du denkst, Hunde kommen nicht in den Himmel. Ich sage dir, sie sind lange vor uns dort" (Robert Louis Stevenson, schottischer Schriftsteller) |
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Anja O`Glendence Moderator

Alter: 57 Anmeldedatum: 06.01.2004 Beiträge: 10663 Wohnort oder Bundesland: Deutschland
Hunde der User: Othello vom Büttgeshof Cascaja Alida von Steinberg O'Glendence Lovely Nayeli / O'Glendence Lovely Lancelot / O'Glendence Lovely Lancer O'Glendence Especially For Me /O'Glendence Especially For You O'Glendence Just Jeffrey Magic Moments of Joy vom Märchengarten
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Verfasst am: 15.1.2011, 12:13 Titel: |
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Hallo,
ich finde das alles nicht nur erschreckend und entsetzlich, ich frage mich auch, wie es mit der Stellung des Tieres von Gesetzeswegen in der Schweiz konform geht?
Tiere sind keine Sachen mehr, können aber getötet werden, weil der Besitzer keine Steuern bezahlt?
Erinnert etwas an Mittelalter.
VG
Anja _________________ Netiquette
"Wie sollte man sich von der endlosen Verstellung, Falschheit und Heimtücke des Menschen erholen, wenn die Hunde nicht wären, in deren ehrliches Gesicht man ohne Misstrauen schauen kann"
"Tief im Winter lernte ich endlich, dass in mir ein unbesiegbarer Sommer lag" (Camus)
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-Birgit- Rang 11

Alter: 62 Anmeldedatum: 08.12.2004 Beiträge: 4781 Wohnort oder Bundesland: Deutschland
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Verfasst am: 15.1.2011, 12:25 Titel: |
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Hallo Elke, Heike & Anja,
man fragt sich wirklich in welchem Jahr man lebt ! Gibt es nicht schon genug Verletzungen und
Missachtungen im Tierschutz ... aber das hier tatsächlich Tiere ihr Leben lassen sollen für ein
Steuervergehen des Besitzers - ich kann und will nicht glauben das dies durchgesetzt werden kann !
... und noch haarsträubender - wie in aktuell beschriebener Webseite - Zitat: "Drei Milliarden
Franken Überschuss beim Bundesbudget" "OHNE WORTE"
LG, Birgit |
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-Birgit- Rang 11

Alter: 62 Anmeldedatum: 08.12.2004 Beiträge: 4781 Wohnort oder Bundesland: Deutschland
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Verfasst am: 15.1.2011, 12:32 Titel: Bern - Gesetz über die Hundetaxe |
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Webseite der Stadt Bern.
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Hunde
Hundetaxe / Allgemeines
Gemäss Artikel 1 des kantonalen Gesetzes über die Hundetaxe vom 25. Oktober 1903 (mit Abänderung vom 17. September 1992) ist für jeden im Kanton Bern gehaltenen Hund, der über 3 Monate alt ist, jährlich eine Abgabe zu entrichten (Stichtag 1. August).
Blindenführ-, Therapie- und Assistenzhunde sind von der Hundetaxe befreit, sofern die Hundehalterin oder der Hundehalter einen entsprechenden Nachweis (z.B. Ausweis des Vereins Therapiehund Schweiz oder der Vereinigung Le Copin) vorweisen kann.
Quelle: http://www.bern.ch/leben_in_bern/freizeit/tiere/hunde |
Aktueller Download :
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665.1
25. Oktober 1903
Gesetz über die Hundetaxe
Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:
Art. 1
[Fassung vom 6. 5. 1985] Für jeden im Kanton Bern gehaltenen Hund, der über drei
Monate alt ist, kann die zuständige Einwohnergemeinde eine jährliche Abgabe
erheben. Diese beträgt für jeden Hund wenigstens 20 und höchstens 100
Franken.
Art. 2
Die Festsetzung der Taxe steht den Einwohnergemeinden zu. Dieselben sind
auch befugt, auf dem Reglementswege innerhalb der in Artikel 1 genannten
Grenzen für die Taxe verschiedene Klassen aufzustellen.
Art. 3
1 Der Ertrag dieser Abgabe und der freiwillig bezahlten Busse fällt der Kasse
derjenigen Einwohnergemeinde zu, in welcher der Eigentümer des Hundes
seinen Wohnsitz hat.
2 Für Hunde, welche während wenigstens sechs Monaten an einem andern Ort
als am Wohnort des Eigentümers untergebracht werden, ist in jeder der beiden
Gemeinden die Hälfte der daselbst festgesetzten Taxe zu entrichten.
3 In gleicher Weise ist für Hunde, welche als Zughunde verwendet und täglich aus
der Wohngemeinde ihres Eigentümers in eine andere Gemeinde gebracht
werden und dort verweilen, in jeder der beiden Gemeinden die Hälfte der Taxe zu
erlegen.
Art. 4
[Fassung vom 17. 9. 1992] Wer Hundetaxen hinterzieht, hat die Taxen nachzubezahlen
und eine Geldbusse im doppelten Betrage der hinterzogenen Taxen zu
entrichten. Falls die Busse nicht bezahlt wird, so ist nach den Vorschriften des
Strafprozesses zu verfahren, und überdies hat die Abschaffung des Hundes
stattzufinden.
Art. 5
Wenn bei konstatierten Widerhandlungen gegen die Vorschriften dieses
Gesetzes der Fehlbare sofort Taxe und Busse bezahlt, so kann von der
Strafklage Umgang genommen werden.
Art. 6
Der Regierungsrat ist mit der Vollziehung dieses Gesetzes, durch welches
dasjenige vom 4. Dezember 1868 aufgehoben wird, beauftragt.
Art. 7
Dieses Gesetz tritt nach seiner Annahme durch das Volk am 1. Januar 1904 in Kraft.
Bern, 27. Mai 1903
Im Namen des Grossen Rates
Der Präsident: Jacot
Der Staatsschreiber: Kistler
Anhang
Änderungen
29. 9. 1968 G über die Änderung von Beitrags- und Abgabevorschriften, GS
1968/204 (Art. 34), in Kraft am 1. 1. 1969
6. 5. 1985 G GS 1985/179, in Kraft am 1. 1. 1986
17. 9. 1992 D GS 1992/332, in Kraft am 15. 12. 1992
Quelle: http://www.bern.ch/leben_in_bern/fr....ere/hunde/Hundetaxegesetz |
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-Birgit- Rang 11

Alter: 62 Anmeldedatum: 08.12.2004 Beiträge: 4781 Wohnort oder Bundesland: Deutschland
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