Schweiz: Todesstrafe für Hunde


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Anja O`Glendence
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BeitragVerfasst am: 13.1.2011, 17:47    Titel: Schweiz: Todesstrafe für Hunde    

http://chaos-radio.net/?id=news&nid=1960

Unglaublich Geschockt

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"Wie sollte man sich von der endlosen Verstellung, Falschheit und Heimtücke des Menschen erholen, wenn die Hunde nicht wären, in deren ehrliches Gesicht man ohne Misstrauen schauen kann"
"Tief im Winter lernte ich endlich, dass in mir ein unbesiegbarer Sommer lag" (Camus)

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Grami
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BeitragVerfasst am: 14.1.2011, 17:36    Titel:    

Geschockt Die spinnen doch, die Schweizer Mit den Augen rollen Verlegen Ausrufezeichen
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LG
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-Birgit-
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BeitragVerfasst am: 14.1.2011, 21:10    Titel:    

...

Todesstrafe für Hunde bei Steuervergehen in der Schweiz!
Quelle: http://www.houndsandpeople.com/tode....rvergehen-in-der-schweiz/

Schweizer Irrsinn: Todesstrafe für Hunde bei Steuervergehen
http://www.tierarztblog.com/2011/01....ergehen-bern-reconvilier/

Todesstrafe für Hunde bei Steuervergehen!
http://www.blick.ch/news/schweiz/be....bei-steuervergehen-164241

...zum Thema ein Auszug einer schweizer Seite :
Hunde ohne Steuermarke sollen sterben
Aktualisiert am 10.01.2011 25 Kommentare
....
XXXXXX berief sich dabei auf ein Gesetz aus dem Jahr 1904. Das erlaube der
Dorfgemeinschaft, Hunde zu töten, wenn ihre Herrchen nicht zahlten. In Behörden
seien nach Bekanntgabe der Pläne Todesdrohungen eingegangen, sagte XXXXXX
der Nachrichtenagentur AP. «Das soll doch keine Massenhinrichtung von Hunden
sein,»
sagte er zur Verteidigung. «Damit soll nur Druck auf unwillige Bürger
ausgeübt werden.»

Quelle: http://www.derbund.ch/schweiz/stand....en-sterben/story/24776530

Fassungslose Grüße,
Birgit
-Birgit-
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BeitragVerfasst am: 14.1.2011, 22:59    Titel: Warum die Schweiz gut Lachen hat    

... Erstellt: 14.01.2011, 18:39 Uhr

Warum die Schweiz gut Lachen hat
Drei Milliarden Franken Überschuss beim Bundesbudget. Bernard Dafflon, Experte für öffentliche Finanzen, über die Musterschülerin Schweiz und neue Begehrlichkeiten.
...
Die Schweiz ist Musterschülerin bei den öffentlichen Finanzen. Was macht sie besser als die meisten Industriestaaten dieser Welt?
...
Obwohl der Bund immer noch zirka 110 Milliarden Franken Schulden hat, lockert Finanzministerin XXXXXX XXXXXX-XXXXXXXX nun die Sparzügel. Sollte sie nicht weiter sparen?
...
Quelle: http://www.bernerzeitung.ch/schweiz....Lachen-hat/story/13783785
Ellie1968
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Mr. Spencer

BeitragVerfasst am: 15.1.2011, 11:40    Titel:    

Das ist ja echt unglaublich!
Ich bin zwar auch generell ein Gegner der Hundesteuer (weil sie für was weiß ich nicht alles eingesetzt wird aber bestimmt NICHT u.a. FÜR DIE ERSTELLUNG UND DEN UNTERHALT DIESER AUTOMATEN!!!) aber solche Folgen für den Fall der Nichtbezahlung finde ich total überzogen wenn nicht gar radikal... Wo kommen wir denn da hin?
Wird jetzt aufgerechnet, wie hoch der Prozentsatz der Tiere sein darf?
Unglauglich ist das.
Und das leider in so einem schönen, modernen, aufgeklärten und fortschrittlichen Land... Traurig

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Bunte Kuh
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BeitragVerfasst am: 15.1.2011, 12:05    Titel:    

und ich wohne ganz nah dran..... esreicht.gif

Wollen wir hoffen, dass es bei uns nicht (noch) schlimmer wird als es eh' schon ist!

Ich bin sprachlos über solch dumme Gedanken und/oder Entscheidungen..... protest.gif

Gruß Heike

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"Wenn mein Hund aufwacht, kann ich an seinem Blick erkennen, ob er von mir geträumt hat" (James Gardner)

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Anja O`Glendence
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BeitragVerfasst am: 15.1.2011, 12:13    Titel:    

Hallo,

ich finde das alles nicht nur erschreckend und entsetzlich, ich frage mich auch, wie es mit der Stellung des Tieres von Gesetzeswegen in der Schweiz konform geht?
Tiere sind keine Sachen mehr, können aber getötet werden, weil der Besitzer keine Steuern bezahlt?
Erinnert etwas an Mittelalter.

VG
Anja

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BeitragVerfasst am: 15.1.2011, 12:25    Titel:    

Hallo Elke, Heike & Anja,

man fragt sich wirklich in welchem Jahr man lebt ! Gibt es nicht schon genug Verletzungen und
Missachtungen im Tierschutz ... aber das hier tatsächlich Tiere ihr Leben lassen sollen für ein
Steuervergehen des Besitzers - ich kann und will nicht glauben das dies durchgesetzt werden kann !
... und noch haarsträubender - wie in aktuell beschriebener Webseite - Zitat: "Drei Milliarden
Franken Überschuss beim Bundesbudget"
"OHNE WORTE"

LG, Birgit
-Birgit-
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BeitragVerfasst am: 15.1.2011, 12:32    Titel: Bern - Gesetz über die Hundetaxe    

Webseite der Stadt Bern.

Zitat:
Hunde
Hundetaxe / Allgemeines

Gemäss Artikel 1 des kantonalen Gesetzes über die Hundetaxe vom 25. Oktober 1903 (mit Abänderung vom 17. September 1992) ist für jeden im Kanton Bern gehaltenen Hund, der über 3 Monate alt ist, jährlich eine Abgabe zu entrichten (Stichtag 1. August).

Blindenführ-, Therapie- und Assistenzhunde sind von der Hundetaxe befreit, sofern die Hundehalterin oder der Hundehalter einen entsprechenden Nachweis (z.B. Ausweis des Vereins Therapiehund Schweiz oder der Vereinigung Le Copin) vorweisen kann.
Quelle: http://www.bern.ch/leben_in_bern/freizeit/tiere/hunde

Aktueller Download :

Zitat:
665.1
25. Oktober 1903
Gesetz über die Hundetaxe
Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:
Art. 1
[Fassung vom 6. 5. 1985] Für jeden im Kanton Bern gehaltenen Hund, der über drei
Monate alt ist, kann die zuständige Einwohnergemeinde eine jährliche Abgabe
erheben. Diese beträgt für jeden Hund wenigstens 20 und höchstens 100
Franken.
Art. 2
Die Festsetzung der Taxe steht den Einwohnergemeinden zu. Dieselben sind
auch befugt, auf dem Reglementswege innerhalb der in Artikel 1 genannten
Grenzen für die Taxe verschiedene Klassen aufzustellen.
Art. 3
1 Der Ertrag dieser Abgabe und der freiwillig bezahlten Busse fällt der Kasse
derjenigen Einwohnergemeinde zu, in welcher der Eigentümer des Hundes
seinen Wohnsitz hat.
2 Für Hunde, welche während wenigstens sechs Monaten an einem andern Ort
als am Wohnort des Eigentümers untergebracht werden, ist in jeder der beiden
Gemeinden die Hälfte der daselbst festgesetzten Taxe zu entrichten.
3 In gleicher Weise ist für Hunde, welche als Zughunde verwendet und täglich aus
der Wohngemeinde ihres Eigentümers in eine andere Gemeinde gebracht
werden und dort verweilen, in jeder der beiden Gemeinden die Hälfte der Taxe zu
erlegen.
Art. 4
[Fassung vom 17. 9. 1992] Wer Hundetaxen hinterzieht, hat die Taxen nachzubezahlen
und eine Geldbusse im doppelten Betrage der hinterzogenen Taxen zu
entrichten. Falls die Busse nicht bezahlt wird, so ist nach den Vorschriften des
Strafprozesses zu verfahren, und überdies hat die Abschaffung des Hundes
stattzufinden.
Art. 5
Wenn bei konstatierten Widerhandlungen gegen die Vorschriften dieses
Gesetzes der Fehlbare sofort Taxe und Busse bezahlt, so kann von der
Strafklage Umgang genommen werden.
Art. 6
Der Regierungsrat ist mit der Vollziehung dieses Gesetzes, durch welches
dasjenige vom 4. Dezember 1868 aufgehoben wird, beauftragt.
Art. 7
Dieses Gesetz tritt nach seiner Annahme durch das Volk am 1. Januar 1904 in Kraft.
Bern, 27. Mai 1903
Im Namen des Grossen Rates
Der Präsident: Jacot
Der Staatsschreiber: Kistler
Anhang
Änderungen
29. 9. 1968 G über die Änderung von Beitrags- und Abgabevorschriften, GS
1968/204 (Art. 34), in Kraft am 1. 1. 1969
6. 5. 1985 G GS 1985/179, in Kraft am 1. 1. 1986
17. 9. 1992 D GS 1992/332, in Kraft am 15. 12. 1992

Quelle: http://www.bern.ch/leben_in_bern/fr....ere/hunde/Hundetaxegesetz
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BeitragVerfasst am: 16.1.2011, 14:18    Titel:    

Infos zu dieser Gemeinde Reconvilier:

Homepage (franz.) : http://www.reconvilier.ch/ > Startseite online übersetzt (ohne Gewähr*)
http://www.microsofttranslator.com/....ttp://www.reconvilier.ch/

Unter "Taxes et impôts" oder "décembre 2010" befindet sich eine PDF Datei zu (übersetzt mit
http://www.linguatec.net/ ) : unbezahlten kommunalen Steuern und Leistungen, worin inhaltlich
dort diese wie oben laut Webseiten vorgesehenen Maßnahmen - auch angekündigt werden.

VG, Birgit
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