Kryptorchismus Preisnachlass

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BeitragVerfasst am: 28.11.2012, 17:45    Titel: Kryptorchismus Preisnachlass    

Kryptorchismus rechtfertigt 50% Preisnachlass

Das Landgericht Verden hat sich mit Urteil vom 01.06.2011, 2 S 109/10, zum Kryptorchismus geäußert.

Die Käuferin eines Hundes minderte den Kaufpreis um 50%, da der Hund an einseitigem Kryptorchismus litt.

Das Gericht hielt die Minderung für berechtigt, und sprach der Klägerin 475,00 € Kaufpreisrückzahlung zu.

Kryptorchismus führt an sich zu einem erhöhten Krankheitsrisiko. So ist das Risiko der tumorösen Entartung für in der Bauchhöhle verbliebene Hoden 9 bis 14mal höher als für Hoden in normaler skrotaler Position. Auch besteht das Risiko einer Drehung des tumorösen Hodens, was mit starken Schmerzen im Bauchraum, Spannung der Bauchdecke, Apathie, Futterverweigerung, Erbrechen, Fieber sowie steifem Gang der Hintergliedmaßen einhergehen kann. Die Entfernung des kryptorchiden Hodens ist daher - vorzugsweise im Alter von 2 - 3 Jahren - erforderlich. Danach normalisiere sich das Risiko einer Erkrankung wieder. Allerdings gehe Kryptorchismus nach den Ausführungen eines Sachverständigen häufig einher mit anderen vererbbaren Defekten wie etwa Leisten- und Nabelbruch oder Hüftgelenksdysplasie, welche die Lebenserwartung des Hundes verkürzen können.

Die Klägerin musste der Beklagten keine Gelegenheit zur Mängelbeseitigung geben. Auf die Lieferung eines anderen nicht an Kryptorchismus leidenden Hundes musste sich die Klägerin nicht einlassen, weil sie nicht irgendeinen Hund, sondern das konkrete Tier erworben hatte, es sich also um eine Stückschuld handelt. Es wäre auch unzumutbar, wenn die Klägerin den Hund wieder zurückgeben müsste, da sich der Hund bereits eingelebt hat.

Die Sachmängelgewährleistungsansprüche der Klägerin sind auch nicht nach § 442 BGB ausgeschlossen, weil die Klägerin keine Fachfrau ist und daher nicht wissen konnte, was es bedeutet, wenn bei einem jungen Welpen die Hoden nicht tastbar sind.
Daher hatte die Klägerin keine Kenntnis von dem Mangel.

Allein die mit dem Kryptorchismus einhergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen rechtfertigen eine Minderung des Kaufpreises um 50%.

Dass das Gericht zudem knapp 400,00 € Behandlungskosten zusprach, da die Behandlung erforderlich sei, begegnet starken Bedenken, da für einen Schadensersatzanspruch ein – zwar gesetzlich vermutetes - Verschulden erforderlich ist, dass hier aber nicht gegeben sein dürfte, so dass die gesetzliche Vermutung zu widerlegen gewesen wäre.

Eine Rechtsschutzversicherung kann die nicht unerheblichen Prozessrisiken, die durch die Notwendigkeit von Gutachten ggf. verschärft werden, abfedern. Denn auch der Prozessgewinner kann auf beträchtlichen Kosten sitzen bleiben, wenn der Schuldner nicht liquide ist, zumal außergerichtliche Anwaltskosten des Angegriffenen meist nicht vom Angreifer zu erstatten sind.

Grundsätzlich sollte man seine Ansprüche nicht ohne rechtlichen Beistand verfolgen, gleiches gilt naturgemäß für die Verteidigung gegen vermeintliche Ansprüche. Hilfe bei der Anwaltssuche bietet der Deutsche Anwaltsverein unter www.anwaltsauskunft.de.


Frank Richter
Rechtsanwalt

Kastanienweg 75a
69221 Dossenheim
Telefonnummer: 06221/727-4619
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