Vorsorge für eure Hunde ?


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seekrabbe
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BeitragVerfasst am: 16.2.2012, 12:45    Titel: Vorsorge für eure Hunde ?    

eine interessante Frage wie ich finde.

Keiner ist vor Unfällen oder schlimmerem geschützt.

Was habt Ihr an Vorgesorge für Eure Hunde getroffen, wenn euch etwas zustoßen sollte?

Ehrlich gesagt, habe ich nur manchmal daran gedacht, diesen Gedanken aber erfolgreich und schnell wieder verdrängt. Nach dem Motto: ach, da passiert schon nichts. Aber wenn doch? was wird aus dem Hund?

Wäre ich allein nicht mehr da, könnte mein Mann sich kaum um Sunny ausreichend kümmern, da er den ganzen Tag ausser Haus ist. Kinder sind sehr weit weg und auch berufstätig. Das wäre nicht einfach und ich muss da wirklich ernsthaft drüber nachdenken.

Was habt Ihr für Vorschläge oder wie sehen Eure Gedanken zu dem Thema aus?

Lieben Gruß
Sunny und Elke
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Ela
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Justin *17.06.1992 + 23.05.2008
Asterix *18.01.2005
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BeitragVerfasst am: 16.2.2012, 15:19    Titel:    

Hallo,

testamentarisch haben wir die Hunde nicht berücksichtigt, allerdings ist schon klar, wer sich um unsere Kröten kümmert, sollte Rolf und mir etwas passieren.

Ich finde sowieso, dass so ein Fall nicht schriftlich festgehalten werden sollte, denn
es geht um Lebewesen! Es darf sich niemand "verpflichtet" fühlen, sondern es solle aus dem Herzen kommen. Und meine Nichte hat gaaaanz viel Herz für unsere Süssen Wolke .

_________________
Bunte Kuh
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Hunde der User:
WOTAN (*19.09.2008)

BeitragVerfasst am: 16.2.2012, 15:22    Titel:    

...ich habe das Internet "umgewälzt" und nix gefunden was mir weiterhelfen könnte (Vorlagen oder ähnliches)....

Dieser Gedanke treibt uns schon länger um....eventuell erinnert Ihr Euch noch an "Camilla" ....unser "Pflegekind" für etliche Wochen in 2009....da war unser guter Freund und ihr Herrchen schwer krank im Krankenhaus und sie hier bei uns...dann verstarb ihr Herrchen mit 47 Jahren in der Klinik, hatte aber GSD noch in der Klinik seine (n) letzten Willen schriftlich festgelegt....unter anderem wurde ich dort benannt mich um seine geliebte Dackeldame zu kümmern und für den Fall.... traurig dafür zu sorgen, dass sie nach Südafrika "verbracht" wird um bei seiner Schwester bleiben zu können...genau das ist dann passiert und es geht ihr gut dort (wir vermissen sie allerdings noch immer).

Tja udn was sollen wir nun machen? Uns jemanden suchen, der für Wotan in Frage käme....wenn....ich wüsste spontan ein..zwei...oder vieleicht auch drei liebe Menschen auf die ich mich verlassen könnte / wollte.....für den schlimmsten aller Fälle....

das bedeutet aber auch dass ich mir schriftlich was ausformuliere und dann von demjenigen unterschreiben lassen müsste....und: diese Erklärung müsste dann in unsere (menschlichen) Unterlagen, so wie z.B. Testament, Patientenverfügung...(die auch noch immer nicht fertig ausgefüllt ist sadd , da uns alle verfügbaren Formulierungen nicht gefallen).....

Ich weiß, das ist das Nächte was ich in Angriff nehme....denn wenn was passiert...ist es zu spät....was passiert eigentlich mit unserem Huind wenn uns was passiert? Tierheim, oder? Allein der Gedanke macht mir Gänsehaut!!!!!!!

Ich guck mal wie man sowas formulieren könnte.....LG Heike

_________________

Bannerdank an Frau "O"

"Wenn mein Hund aufwacht, kann ich an seinem Blick erkennen, ob er von mir geträumt hat" (James Gardner)

"Du denkst, Hunde kommen nicht in den Himmel. Ich sage dir, sie sind lange vor uns dort" (Robert Louis Stevenson, schottischer Schriftsteller)
Fee
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BeitragVerfasst am: 16.2.2012, 16:59    Titel:    

Bunte Kuh hat folgendes geschrieben:


Ich guck mal wie man sowas formulieren könnte.....LG Heike


Vielleicht sollten wir hier alle mal zusammen tragen, was und wie man so was formulieren könnte .... für den Fall der Fälle.

Natürlich keine Pflichtübung - nur wer möchte.

_________________


Möglicherweise haben Menschen, die ihr Leben mit Tieren teilen, eine Herzkammer mehr.
seekrabbe
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BeitragVerfasst am: 16.2.2012, 17:14    Titel:    

vielleicht so:

Hiermit bestelle ich folgende Person:

Name
Straße
Anschrift
Telefonnummer

im Falle meines Ablebens als dauerhaften Betreuer für meinen Hund

Name:
Rasse:
Geschlecht:
Chipnummer:
Abstammungsurkunde:


O.g. Person ist sofort telefonisch zu benachrichtigen bzw. ist mein Hund sofort an o.g. Person zu überbringen. Ahnentafel, Impfpass, Haftpflichtversicherung sind ebenfalls umgehend auszuhändigen.


Diese Verfügung kann zu Lebzeiten jederzeit vom Verfasser geändert werden.


Datum


Unterschrift
Hannelore
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Hunde der User:
O-la-la vom Pfiffikus genannt Nellie

BeitragVerfasst am: 16.2.2012, 20:22    Titel:    

Gott sei Dank brauche ich mir darüber keine Gedanken zu machen. Schon als Nellie bei uns einzog, habe ich mit meiner Freundin vereinbart, dass sie im Fall der Fälle dort aufgenommen wird. Und umgekehrt würde ich mich genauso um ihre beiden Hunde kümmern.

Es ist mit Sicherheit nicht leicht, jemanden zu finden, dem man absolut vertraut und der auch in der Lage ist, den Hund aufzunehmen.

LG Hannelore

_________________
Hunde sind nicht unser ganzes Leben, aber sie machen aus unserem Leben ein Ganzes (Roger Caras)
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BeitragVerfasst am: 16.2.2012, 23:51    Titel:    


Ich habe mündlich schon festgelegt wo meine Mädels hinkommen würden,und ich vertraue der Person auch!Allerdings finde ich den Vordruck von Elke ganz gut,aber ich denke Heike wird auch noch etwas einfallen liebezwinker Ich denke es ist nicht schlecht das Ganze auch schriftlich festzulegen! dafuer.gif Es beruhigt schon sehr zu wissen das auch die Süßen versorgt sind,im Fall der Fälle!Obwohl ich vorhabe noch mindestens 45 Jahre zu leben Bunny liebezwinker Als ich meine Mia bekam war ich 40,aber schon damals hatte ich diesen Gedanken an den besagten Fall der Fälle.Also ich finde es toll das ihr das Thema hier aufgreift,und vielleicht finden wir ja alle gemeinsam eine gute Lösung liebe
Liebe Grüße
Nicole,Mia,Flashdance und Zoe dog
seekrabbe
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BeitragVerfasst am: 17.2.2012, 10:29    Titel:    

hallo zusammen,

irgendwie lässt mich diese frage nicht mehr los und ich habe weiter geschürft um eine zufrieden stellende antwort zu bekommen.

mit meinem vorgeschlagenen text wird das nicht ausreichen, der hund soll zwar von der person die ich empfohlen habe betreut werden, geht aber nicht automatisch nach meinem tod in deren besitz über.

ein hund gehört zur erbmasse des verstorbenen. d.h. er wird wie eine sache behandelt und gehört zum vermögen des verstorbenen.

nehmen wir an, es handelt sich dabei um ein sehr wertvolles tier. dann können die erben diesen wert fordern.

in der praxis wird kein mensch für einen älteren hund geld fordern sondern froh sein, wenn er irgendwo gut untergebracht ist. es ist also nicht so einfach, da die entsprechende vorsorge zu treffen.


Frage:
Wem gehört das Tier einer verstorbenen Person?

Antwort:
Ein Heimtier gehört wie andere Vermögensgegenstände zum Nachlass des Verstorbenen. Hat der Tierhalter bezüglich der Zukunft seines Tieres zu Lebzeiten nichts vorgesehen, fällt dieses beim Tod des Tierhalters in die Erbmasse, die unter den Erben verteilt wird. Jede Person, die der Erbengemeinschaft angehört, hat das gleiche Recht am Nachlass. Entscheide darüber, was mit dem Tier zu geschehen habe, können nur gemeinsam getroffen werden. Bevor ein Tier aus dem Nachlass verkauft, verschenkt oder einer Person zugeteilt werden kann, muss die Erbengemeinschaft komplett sein. Ansonsten könnte ein bis anhin unbekannter Erbe den Entscheid anfechten und sein Recht am Tier geltend machen. Bis zur definitiven Verteilung des Nachlasses ist das Tier an einem geeigneten Ort unterzubringen. Bietet sich hierfür niemand an, muss das Tier auf Kosten des Nachlasses in einem Tierheim einquartiert werden. Können sich die Erben nicht darüber einigen, wer das Tier erhalten soll, muss ein Gericht hierüber entscheiden. Es nimmt die Zuteilung nach den gleichen Regeln vor wie im Falle gemeinschaftlichen Eigentums bei einer Scheidung. Das bedeutet, dass es sich für jenen Erben entscheiden wird, der das Tier unter tierschützerischen Gesichtspunkten besser unterbringen kann. quelle: tierimrecht.org

lg
sunny und elke
seekrabbe
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BeitragVerfasst am: 17.2.2012, 10:42    Titel:    

hier nochmal was zu dem thema:

Tiere als Nachlass

13.02.2012. Viele ältere Menschen nehmen einen tierischen Gefährten zu sich nach Hause, um den Alltag nicht ganz alleine verbringen zu müssen. Bei einem Todesfall bleiben dann nicht nur die materiellen Dinge zurück, sondern auch die Tiere des Erblassers. In solchen Fällen tauchen viele Fragen auf: Wer ist jetzt für Hund oder Katze verantwortlich? Können Tiere eigentlich im Testament bedacht werden und erben? Wie kann man im Falle des Ablebens sicherstellen, dass es dem Haustier weiterhin gut geht? Experten geben Antworten zum Thema Tiere als Nachlass.
Tiere - Sache oder Familienmitglied?

Tiere sind gemäß § 90a Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) keine Sachen, wobei gemäß Satz 3 die für Sachen geltenden Vorschriften auf sie anwendbar sind. Klingt paradox, bedeutet aber nichts anderes, als dass Haustiere vererbbar sind und im Erbfall genau wie andere Gegenstände zum Nachlass gehören. Da die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein (Rechtsfähigkeit) nur dem Menschen zugesprochen wird, kann ein Haustier aber selbst nicht Erbe oder Vermächtnisnehmer sein!
Nachlass - wer pflegt die Tiere?

Wer also nach seinem Tod sicherstellen möchte, dass sein Haustier oder Tiere gut versorgt werden, sollte in einer letztwilligen Verfügung entsprechende Vorkehrungen treffen und eine bestimmte Person zur Pflege bestimmen. Dieser als Erbe oder Vermächtnisnehmer eingesetzten Person sollten dann genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um zu vermeiden, dass sie das Erbe ausschlägt. Zudem erhält die das Tier pflegende Person einen steuerrechtlichen Vorteil, da bei einer Auflage zur Pflege in der letztwilligen Verfügung durch den Erblasser die Aufwendungen für das Haustier als Nachlassverbindlichkeit von der Erbschaftssteuer abgezogen werden können (BFH, Az.: II B 149/0Cool. Um sicher zu gehen, dass die Auflage auch entsprechend den Wünschen des Erblassers erfüllt wird, kann man einen Testamentsvollstrecker einsetzen. Für den Fall, dass die ausgesuchte Person das Haustier oder die Tiere nicht pflegen will oder kann, sollte zusätzlich jemand als Ersatz bestimmt werden.
Hund, Katze oder andere Tiere erben

Als Erbe eines Haustiers, über das es keine Regelungen durch den Erblasser gibt, wird wie mit jedem anderen Nachlassgegenstand verfahren, das heißt, der Erbe wird Eigentümer. Ist man Teil einer Erbengemeinschaft, muss man sich mit den anderen Miterben auseinandersetzen. Um zu vermeiden, dass im Rahmen dieser Auseinandersetzung das Haustier veräußert werden muss, wenn keine Einigkeit hergestellt werden kann, sollte eine gegenständliche Teilauseinandersetzung stattfinden, bei der einer der Erben (soweit möglich) das Tier zu sich nimmt. Hierdurch kann sichergestellt werden, dass Hund, Katze oder andere Tiere des Erblassers nicht in falsche Hände gerät oder im Tierheim landet.
Tiere im Nachlass

Sollten Sie ein Haustier oder andere Tiere haben, für das Sie Vorkehrungen beim Nachlass treffen möchten, empfehlen ebenso die Experten von ARAG, ein entsprechendes Testament aufzusetzen. Im Optimalfall sollte man schon vor der testamentarischen Bestimmung mit der Person, die sich nach dem Erbfall um das Haustier kümmern soll, darüber sprechen. So kann sich schon im Vorfeld klären lassen, ob die Person überhaupt dazu bereit ist und unter welchen Bedingungen.


quelle: geldundverbraucher.de
Rastyline
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Hunde der User:
RASTY (Rello vom Reuthbach) + 08.09.2011
MARGIE (Black Watch Marge)
Sir Henry (Topstar's Dream of Sir Henry)

BeitragVerfasst am: 17.2.2012, 10:55    Titel:    

Danke Elke für deine Bemühungen

das ist ja gut zu wissen wie es sich mit dem "Erbe" verhält.

_________________


meine Hunde HP Sonja-Rastyline
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