Kastrieren,oder nicht?


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gunda
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Hunde der User:
Maxwell of Highland Park

BeitragVerfasst am: 6.7.2005, 12:09    Titel:    

Hallo Frank

Danke,kann ich so garnicht beurteilen.. Ich denke jeder Hund ist für einen selber der schönste,weil man sein Wesen kennt und liebt ( meistens) Lachen . Max hatte zu Anfang eine ziemlich lange Schnauze ,finde ich . hat sich mittlerweile aber gelegt. Deine Süssen habe ich ja leider vergebens gesucht Winken
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tintin
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BeitragVerfasst am: 6.7.2005, 12:56    Titel:    

männliche Rüden haben oft als Welpe eine längere schnauze, beim wachsen verwächst sich das meist , wenn der Hund gute Eltern hat.
In deinem Album finde ich, sieht Max sehr hübsch aus, kurzer Rücken, gutes Haar, gute Rute, - aber wie sieht es mit dem Gebiss aus?
Stimmt der Biss, hat er genügend Zähne?
Von welchem Züchter aus Frankreich hast du ihn?
Moulin de Mc Gregor? Die Hunde sind sehr schön, aber meist fehlt´s an den Zähnen (für Deutschland).
Wenn du dir eine Enttäuschung ersparen willst, lass mal irgend einen Züchter oder TA in´s Maul schauen, wenn mehr als 4 Zähne fehlen, oder der Biss nicht stimmt, erspar dir lieber die Ausstellung und mach weiter Hundesport!
Viel Glück!
gunda
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Hunde der User:
Maxwell of Highland Park

BeitragVerfasst am: 6.7.2005, 13:13    Titel:    

Hallo Tintin. Danke für Deine Tipps Winken . Züchter aus Frankreich, da hast Du Dich wohl verguckt Konfus . Habe ihn aus Niedersachsen . Max zahnt noch.... . Die Zähne die bisher nachgewachsen sind, sitzen denke ich an der richtigen Stelle Mit den Augen rollen aber das werde ich mal kontrolieren lassen.. Winken
tintin
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BeitragVerfasst am: 6.7.2005, 13:35    Titel:    

Hallo Gunda,
habe nachgeschaut, der Hund aus Frankreich ist der Idefix von Ushi.
Von welchen Zwinger ist denn dein Max? Bin neugierig- kenne doch auch einige Nordlichter unter den Züchtern, so über die Jahre!
Michel vom Murmelgrund
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Dream of Hopper´s Bloom von der Lerche

BeitragVerfasst am: 6.7.2005, 20:08    Titel:    

@ Gunda: Du brauchst Dich für gar nichts rechtfertigen. Du machst das was Du machst, weil Du es für richtig hälst. Wir diskutieren darüber ob das was Du machst wirklich gut ist oder nicht. Die Meinung musst Du Dir selbst bilden. Dabei ist der eine deutlicher und der andere nicht so deutlich.

Es ist überhaupt nichts dabei aus Spass an der Freud zu etwas zu gelangen, die Ernsthaftigkeit wird sich schon einstellen, wenn einen das Fieber und die Leidenschfaft gepackt hat. Wenn man zum ersten mal in den Ring soll sagt einem das Gefühl im Magen, das das gerade überhaupt kein Spass ist. Aber hinterher fühlt man sich großartig weil man es gepackt hat und ev. auch Erfolg gehabt hat. In diesem Zusammenhang darüber nachzudenken Dein Rüden zu kastrieren ist es, was mir gar nicht gefallen will. Aber rechtfertigen mußt Du Dich deswegen nicht. Wenn ich Dich überzeugen konnte, das es besser ist alles so zu lassen wie es ist, kann ich mir auf die Schulter klopfen und Deinen Süßen beim nächsten Treffen knuddeln. Viel Erfolg für Deine erste Ausstellung, vielleicht klärt sich da ja einiges und Du kannst ein bisschen nachempfinden was ich meine. So zum Schluss: Mir gefällt auch einges nicht was mit unseren Westies angestellt wird um sie zu präsentieren. Ich denke je weniger nötig ist um so besser.

@ Ilse : Ja das ist wahrhaftig eine gute Diskussion.

@ Frank: Vielen Dank für Deinen Gedankenanstoß. Nach Deiner Argumentation dürfte eine Jüngstenklasse für die Zucht auch keine Rolle spielen. Ich hingegen denke das Zuchtschauen für eine Sache gut sind: Für die Zucht. Jede Ausstellungsmöglichkeit trägt zur erfolgreichen Zucht bei.

Diskussionsfreudige Grüße Michel

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Michel vom Murmelgrund
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Dream of Hopper´s Bloom von der Lerche

BeitragVerfasst am: 6.7.2005, 20:21    Titel:    

@ Coco et bella

Wenn der nächste Rüde den Du hast(sollte es dazu kommen) wieder kastriert wird, tue Dir und vor allem dem Rüden einen Gefallen entscheide Dich gar nicht erst dafür den Rüden zu Dir zu nehmen. Der ist dann überall besser aufgehoben. Weil er makiert ? Wer ist denn wohl bei Euch der Rudelchef? Du oder Dein Hund? Das kann man Ihm doch beibringen.

In Hoffnung auf baldige Antwort.

Michel

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coco e bella
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BeitragVerfasst am: 6.7.2005, 20:26    Titel:    

Selbst wenn Du mich jetzt steinigst, aber ich würde jeden Rüden kastrieren der nicht zur Zucht genommen wird.

Was hast Du für ein Problem damit Frage
Anja O`Glendence
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Magic Moments of Joy vom Märchengarten

BeitragVerfasst am: 6.7.2005, 20:52    Titel:    

Hallo,

da ich ja schon schrieb, dass dieses Thema meist ein heisses Eisen ist, wollte ich mich eigentlich raushalten, aber bitte WARUM SOLL JEDER RÜDE KASTRIERT WERDEN?

Hallo? Das ist der größte Eingriff in einen Organismus den es überhaupt geben kann. Viele Funktionen werden hormonell gesteuert, durch eine Kastration greift man derartig in die Natur ein, von den Nebenwirkungen ganz zu schweigen.

Davon abgesehen, dass ich der Meinung bin, dass nur eine medizinische Indikation der Grund für eine Kastration sein darf, ist dies aus "Gutdünken" laut Tierschutzgesetz auch verboten.
Markieren ist definitiv KEINE medizinische Indikation.

Hier hatte es jemand schon sehr treffend geschrieben, warum wollen wir unser Leben mit anderen Lebewesen teilen, aber sie dann so auf uns zuschneiden, ohne an die Bedürfnisse des Tieres zu denken?

Viele Grüße
Anja

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"Wie sollte man sich von der endlosen Verstellung, Falschheit und Heimtücke des Menschen erholen, wenn die Hunde nicht wären, in deren ehrliches Gesicht man ohne Misstrauen schauen kann"
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Hermine
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BeitragVerfasst am: 6.7.2005, 21:00    Titel:    

Naja,

rein rechtlich wäre es teoretisch nicht erlaubt, da ohne Triftigen Grund einem WIRBELTIER nicht abgeschnitten werden darf. Könnt Ihr im Tierschutzgesetz nachlesen.

Ach ja, wir hatten immer gemischte Rudel und nie Probleme.

a) gibt es Türen
b) sind es doch nur drei oder vier Tage wo es gefährlich wird, den Rest wird die Hündin doch nur so umschwänzelt.

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Hermine
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Skippy von Tinsdal
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BeitragVerfasst am: 6.7.2005, 21:02    Titel:    

TierSchG § 6

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn

1. der Eingriff im Einzelfall a) nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder b) bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,2. ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 1 oder 7 vorliegt,3. ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerläßlich ist,4. das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke der Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersuchung isolierter Organe, Gewebe oder Zellen erforderlich ist,5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
Eingriffe nach Satz 2 Nr. 1 und 5 sind durch einen Tierarzt vorzunehmen; Eingriffe nach Satz 2 Nr. 2 und 3 sowie Absatz 3 dürfen auch durch eine andere Person vorgenommen werden, die die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Für die Eingriffe nach Satz 2 Nr. 4 gelten die §§ 8b, 9 Abs. 1 Satz 1, 3 und 4, Abs. 2 mit Ausnahme des Satzes 3 Nr. 6, Abs. 3 Satz 1 sowie § 9a entsprechend. Die Eingriffe sind spätestens zwei Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Frist braucht nicht eingehalten zu werden, wenn in Notfällen eine sofortige Durchführung des Eingriffes erforderlich ist; die Anzeige ist unverzüglich nachzuholen. Die in Satz 5 genannte Frist kann von der zuständigen Behörde bei Bedarf auf bis zu vier Wochen verlängert werden. In der Anzeige sind anzugeben:

1. der Zweck des Eingriffs,2. die Art und die Zahl der für den Eingriff vorgesehenen Tiere,3. die Art und die Durchführung des Eingriffs einschließlich der Betäubung,4. Ort, Beginn und voraussichtliche Dauer des Vorhabens,5. Name, Anschrift und Fachkenntnisse des verantwortlichen Leiters des Vorhabens und seines Stellvertreters sowie der durchführenden Person und die für die Nachbehandlung in Frage kommenden Personen,6. die Begründung für den Eingriff.
(2) Verboten ist, beim Amputieren oder Kastrieren elastische Ringe zu verwenden; dies gilt nicht im Falle des § 5 Abs. 3 Nr. 4 oder des § 6 Abs. 3 Nr. 2.

(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 kann die zuständige Behörde 1. das Kürzen der Schnabelspitze bei Nutzgeflügel,2. das Kürzen des bindegewebigen Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten männlichen Kälbern mittels elastischer Ringe
erlauben. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn glaubhaft dargelegt wird, daß der Eingriff im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung zum Schutz der Tiere unerläßlich ist. Die Erlaubnis ist zu befristen und hat im Falle der Nummer 1 Bestimmungen über Art, Umfang und Zeitpunkt des Eingriffs und die durchführende Person zu enthalten.

(4) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die dauerhafte Kennzeichnung von Tieren, an denen nicht offensichtlich erkennbare Eingriffe vorgenommen worden sind, vorzuschreiben, wenn dies zum Schutz der Tiere erforderlich ist.

(5) Der zuständigen Behörde ist im Falle des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 3 auf Verlangen glaubhaft darzulegen, daß der Eingriff für die vorgesehene Nutzung unerläßlich ist.

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Hermine & Komplitzen



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