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Begleithund - Stufe 2 (Prüfungsordnung Schweiz) Verfasst am: 10.10.2006, 10:14 |
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Begleithundeprüfungen (BH) bestehen aus Nasenarbeit (Fährte und systematische Quersuche eines Reviers), Unterordnung und Führigkeit. Um die Prüfung zu bestehen (Berechtigung zum Erhalt des AKZ=Ausbildungskennzeichen) müssen in jeder Sparte mindestens 70% der Punkte erreicht werden. Das Maximum der Punkte ist 300. Ab 286 erhält man ein 'vorzüglich', ab 270 ein 'sehr gut', ab 240 ein 'gut', ab 210 ein 'befriedigend', ab 110 ein 'mangelhaft' und darunter 'ungenügend'. Die Klasse 1 ist fakultativ. Die Klassen 1 und 2 können beliebig wiederholt werden. Nach Erhalt des 1. AKZs kann in die nächst höhere Klasse (von 3) gewechselt werden.
Beim Begleithund I-III wird in drei Leistungsklassen gearbeitet mit steigenden Anforderungen an Hund und Führer. Die Arbeit besteht aus drei Teilen:
- Nasenarbeit
2 rechtwinklige Winkel;
2 fremde Gegenstände;
Alter: 30 min.;
Revier (30x30m), 3 Gegenstände, 10 min. Ausführungszeit
- Unterordnung
Leinenführigkeit, normaler Schritt, je 2 Links-, Rechts und je 1 Linksumkehrt- und Rechtsumkehrtwendung sowie zweimaligem Anhalten;
Langsamer Schritt und Laufschritt ohne Wendungen;
Folgen frei wie Leinenführigkeit;
Setzen, Legen je einmal in Fuss-, Frontposition und auf 10m Distanz;
Front und Lautgeben;
Zweimaliges Apportieren eines eigenen Gegenstandes;
Frei ablegen 5 min ausser Sicht
- Führigkeit
Steh aus der Bewegung;
Hund bleibt sitzen und HF ruft ihn 15 Schritte entfernt mit dem Rücken zum Hund in die Frontposition;
Voran 20m mit beliebigem Verharren (Steh, Sitz, Platz);
aus 20 m Entfernung abrufen über einen Sprung (50cm), der in der Mitte steht;
Hochsprung 50cm (hin und zurück) |
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