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Begleithund - Stufe 3 (Prüfungsordnung Schweiz) Verfasst am: 10.10.2006, 10:15 |
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Begleithundeprüfungen (BH) bestehen aus Nasenarbeit (Fährte und systematische Quersuche eines Reviers), Unterordnung und Führigkeit. Um die Prüfung zu bestehen (Berechtigung zum Erhalt des AKZ=Ausbildungskennzeichen) müssen in jeder Sparte mindestens 70% der Punkte erreicht werden. Das Maximum der Punkte ist 300. Ab 286 erhält man ein 'vorzüglich', ab 270 ein 'sehr gut', ab 240 ein 'gut', ab 210 ein 'befriedigend', ab 110 ein 'mangelhaft' und darunter 'ungenügend'. Die Klasse 1 ist fakultativ. Die Klassen 1 und 2 können beliebig wiederholt werden. Nach Erhalt des 1. AKZs kann in die nächst höhere Klasse (von 3) gewechselt werden.
Beim Begleithund I-III wird in drei Leistungsklassen gearbeitet mit steigenden Anforderungen an Hund und Führer. Die Arbeit besteht aus drei Teilen:
- Nasenarbeit
Fremdfährte 400m
3 rechtwinklige,
1 stumpfer,
1 spitziger Winkel;
3 fremde Gegenstände
Alter: 60 min.;
Revier (50x50m), 3 Gegenstände, 10 min. Ausführungszeit
- Unterordnung
Folgen frei: Normalschritt: je 2 Links-, Rechts und Linksumkehrtwendungen sowie zweimaligem Anhalten einmal im Sitz und einmal im Platz;
Laufschritt: je 2 Links-, Rechts und Kehrtwendungen sowie einmaliges Anhalten;
Langsamer Schritt: je 2 Links-, Rechts und Kehrtwendungen sowie dreimaliges Anhalten (Sitz, Platz, Steh);
Stellungsänderung bei Fuss (Platz, Steh, Sitz);
in Frontposition Setzen, Legen und Lautgeben;
Sitz aus der Bewegung nach 30m Steh, Platz, Sitz und Abrufen;
Stehenbleiben aus dem Laufschritt nach 30m abrufen
- Führigkeit
Apportieren eines eigenen Gegenstandes;
apportieren eines Gegenstandes aus dem Marschieren;
Voran 20m - Steh - nochmal Voran 20m;
Voran 40m - Steh - Verschieben (5m) nach rechts oder links - Steh - Zurückrufen über Hürde;
Sitzen in der Gruppe 3m ausser Sicht |
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