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Begleithund - Stufe 1 (Prüfungsordnung Schweiz) Verfasst am: 10.10.2006, 10:12 |
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Begleithundeprüfungen (BH) bestehen aus Nasenarbeit (Fährte und systematische Quersuche eines Reviers), Unterordnung und Führigkeit. Um die Prüfung zu bestehen (Berechtigung zum Erhalt des AKZ=Ausbildungskennzeichen) müssen in jeder Sparte mindestens 70% der Punkte erreicht werden. Das Maximum der Punkte ist 300. Ab 286 erhält man ein 'vorzüglich', ab 270 ein 'sehr gut', ab 240 ein 'gut', ab 210 ein 'befriedigend', ab 110 ein 'mangelhaft' und darunter 'ungenügend'. Die Klasse 1 ist fakultativ. Die Klassen 1 und 2 können beliebig wiederholt werden. Nach Erhalt des 1. AKZs kann in die nächst höhere Klasse (von 3) gewechselt werden.
Beim Begleithund I-III wird in drei Leistungsklassen gearbeitet mit steigenden Anforderungen an Hund und Führer. Die Arbeit besteht aus drei Teilen:
- Nasenarbeit
Eigenfährte 150m;
1 rechtwinkliger Winkel;
1 eigener Gegenstand;
Alter: 10 min.
- Unterordnung
Leinenführigkeit, normaler Schritt, je 2 Links-, Rechts und je 1 Linksumkehrt- und Rechtsumkehrtwendung sowie zweimaligem Anhalten;
Folgen frei wie Leinenführigkeit;
Setzen, Legen zweimal in Fussposition;
Apportieren eines eigenen Gegenstandes;
Frei ablegen 5 min auf 20 m Distanz auf Sicht
- Führigkeit
Durchgehen einer Personengruppe;
Schicken und abrufen aus der Personengruppe;
Hochsprung 50cm;
Weitsprung 100cm |
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