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Scheidungshund Verfasst am: 04.10.2006, 03:03 |
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Nach Scheidung Unterhalt für Haustier fällig
Exmann muss für Hund zahlen
Auch ein Hund kann nach einer Ehescheidung der Besitzer das Recht auf Unterhalt haben. Das hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden. Im konkreten Fall hatte ein Ehepaar bei der Scheidung vertraglich vereinbart, dass der Mann für den Hund "Angie", der bei der Frau blieb, bis zu dessen Tod 100 Euro im Monat zahlen sollte. Weil ihm die Alimente nach einiger Zeit jedoch zu hoch vorkamen, kündigte er den Vertrag. Dagegen wehrte sich die Frau vor dem Amtsgericht Ludwigshafen - und ein Familienrichter gab ihr Recht. Der Mann rief daraufhin das Oberlandesgericht an, das allerdings ebenfalls "für den Hund" entschied (Az: 2 UF 87/05).
Beschluß des OLG Zweibrücken vom 05.02.1998
2 UF 230/97
Beschluß des AG Bad Mergentheim vom 19.12.1996
1 F 143/95 |
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