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Sorgfaltspflicht der Tierhalter Verfasst am: 24.09.2006, 21:12 |
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Tierhalter, die aus finanziellen Gründen ihr krankes oder
verletztes Tier nicht oder nicht rechtzeitig in tierärztliche Behandlung geben, machen sich der Tierquälerei schuldig, wenn hierdurch die Tiere über einen längeren Zeitraum erhebliche Schmerzen erdulden mussten. Damit wurde ein Schaf- und Hundehalter zu einer Geldstrafe von DM 2.700 verurteilt, weil er tatenlos zugesehen hatte, wie ein krankes Schaflamm vor Schmerzen laut schrie und später eingeschläfert werden musste. Da auch noch der Hund stark von Parasiten befallen war, auf einem Vorderbein nicht auftreten konnte und unheilbar lahmte, musste der
Tierarzt auch dieses Tier einschläfern. Dem Angeklagten war bewusst gewesen, dass er zum Tierarzt hätte gehen müssen. Sein Argument, dass nur seine finanzielle Situation dies nicht zugelassen hätte, ließ das Gericht nicht gelten.
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Amtsgericht Bensheim, Az.: 4 Js 1958/00 5 Ds VIII |
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