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Hund in Mietwohnung Verfasst am: 04.10.2006, 03:09 |
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Darf ich einen Hund in der Mietwohnung halten?
Es gibt keine allgemein gesetzliche Regelung über die Tierhaltung in Wohnungen.
Entscheidend für die Tierhaltung ist der Inhalt des geschlossenen Mietvertrages.
Die Rechtssprechung der Zivilgerichte in Frage der Zulässigkeit einer Hundehaltung ist darüberhinaus unberechenbar, da hier die persönliche Einstellung des Richters im besonderen Maße eine Rolle spielt.
Vor dem Hintergrund der Gefahrhundeverordnung ist eine Verschärfung der Rechtssprechung wahrscheinlich.
Wann ist Hundehaltung erlaubt?
Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn die Tierhaltung (hier speziell die Hundehaltung) ausdrücklich im Mietvertrag erlaubt ist.
Es sollte demzufolge von vorneherein eine entsprechende Klausel (schriftlich) im Mietvertrag eingeschlossen sein, falls man bereits Hundehalter ist, oder auch beabsichtig sich ein Tier zuzulegen.
Trifftige Gründe jedoch wie:
- hohe Verschmutzung,
- Lärmbelästigung,
- Geruchsbelästigung,
- Schäden durch Kratzen an Türen
und der Verstoss gegen artgerechte Tierhaltung bei beengten Wohnraumverhätnissen, können den Vermieter veranlassen, die Zustimmung zu entziehen. 1
Wann ist die Hundehaltung genehmigungspflichtig?
In einigen Mietverträgen besteht die Klausel, dass der Vermieter sich das Recht vorbehält im Einzelfall über die Erlaubnis zur Hundehaltung zu entscheiden.
Die Ablehung des Vermieters kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.
Legt sich ein Mieter einen Hund ohne Einholung einer Erlaubnis zu, hat der Vermieter das Recht, dass der Hund entfernt wird.
Duldet der Vermieter jedoch die Haltung des Hundes über einen längeren Zeitraum, so ist von einer stillschweigenden Zustimmung auszugehen. Dieser "Duldungszeitraum" ist jedoch nirgendwo festgelegt, lt. LG Mannheim hielt man 5 Monate für hinreichend.
Allerdings ist die individuelle Gegebenheit maßgeblich, das heisst, Größe des Hauses, Lage der Wohnung, Charakter der Wohngegend und vor allem räumliche Nähe von Mieter und Vermieter. 2
Wann ist die Hundehaltung verboten?
Ist das Verbot der Hundehaltung Gegenstand des individuellen Mietvertrages, so hat der Mieter dies mit Unterschrift akzeptiert. 3
Bei Nichteinhaltung muss der Mieter zunächst mit einer Unterlassungsklage und bei wiederholten Verstössen mit der Kündigung rechnen.
Für unzulässig jedoch hat der Bundesgerichtshof das generelle Verbot in Formularmietverträgen erachtet. 4
Ebenso ist lt. AG Köln die Hundehaltung als Inhalt normalen Wohnens anzusehen und damit vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache.
Dennoch sollte man sich bei explizitem Haltungsverbot nicht auf einen Hundekauf einlassen, oder von vorneherein einen solchen Vertrag nicht unterschreiben.
Strittig ist ebenfalls ob bestimmte Hunderassen oder -größen nicht gehalten werden dürfen.
Die Rechtssprechung ist hier uneinheitlich.
1 AG Kassel, U. v. 17.10.1986, Az.: 806 C 4228/86
2 LG Mannheim, 31.01.1974, Az.: 12 S 71/73
3 LG Berlin 67, Zivilk., U. v. 15.10.1998, Az. 67 S 143/98
4 BGH, U. v. 20.01.1993, Az.: VIII ZR 10/92
Quelle "Rechtsratgeber für Hundehalter", Dr. A. Gängel, T. Gansel, Verlag Falken
Die Artikel sind sorgfältig recherchiert und geprüft. Dennoch können wir keinerlei Haftung für die im Text gemachten Angaben oder daraus erwachsende Folgeschäden übernehmen, insbesondere im Hinblick auf aktuelle Gesetzesänderungen. Lassen Sie sich im Zweifelsfall immer von einem Anwalt beraten. |
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