|
Navigation |
|
|
|
|
|
Der Westie und Kinder Verfasst am: 13.11.2006, 18:22 |
|
Inga Flamang
Dass ein Hund zwar als Spielgefährte, aber niemals als Spielzeug für die Kinder angeschafft wird, versteht sich von selbst.
Es ist die Pflicht der Eltern, die Kinder - bevor der Westie in die Familie kommt - über den artgerechten Umgang mit Hunden aufzuklären. Es gibt für diesen Zweck geeignete Bücher, die man am besten gemeinsam mit den Kindern liest und bespricht.
Im Zusammenhang mit Kindern ist folgender Hinweis sehr wichtig.
Hat ein Kind aus Übermut den Hund derart provoziert, dass der Hund meint, durch Schnappen oder gar Beissen klare Fronten schaffen zu müssen (denn ein kleineres Kind wird er als ranggleich oder sogar rangniedriger einstufen), darf das Kind auf keinen Fall in Anwesenheit des Hundes ermahnt werden. Der Hund wird sich sonst in seiner Reaktion bestätigt fühlen und häufiger nach dieser Methode verfahren.
Ist es also einmal passiert, muss sofort der Hund bestraft und somit aus dem Raum entfernt werden. Erst danach darf man das Kind ermahnen und muss ihm selbstverständlich klarmachen, welchen Fehler es begangen hat.
Da in der Regel die Mutter die meiste Zeit mit dem Hund verbringen wird, wird sie sinnvollerweise die Erziehung und Verantwortung für den jungen Westie übernehmen.
Selbst wenn die Kinder hoch und heilig versprechen, alle Pflichten die mit der Anschaffung eines Hundes verbunden sind, zu übernehmen, muss sich die Mutter darüber im Klaren sein, dass die Pflege und Erziehung des vierbeinigen Familienzuwachses in erster Linie ihre Aufgabe sein wird.
Es sollte auf jeden Fall auf den Kauf eines Hundes verzichtet werden, wenn die Mutter nicht hundertprozentig zu dem Vorhaben steht.
Ein Westie ist als "Kinderhund" geeignet, wenn er ohne gravierende Negativerfahrungen mit Kindern aufwächst - und hierfür tragen einzig und alleine die Eltern die Verantwortung: Kinder unter zwölf Jahren sollten auf keinen Fall unbeaufsichtigt sein oder mit dem Hund alleine spazierengehen, besonders micht mit einem jungen Westie.
Die Kinder können ohne böse Absicht die unmöglichsten Dinge mit dem Hund anstellen, die irreparable Folgen haben können.
Nicht selten geraten Kinder bei einem Spaziergang in Panik, wenn sie ihnen und ihrem Hund ein großer, unangeleinter Hund nähert und laufen kopflos über die Straße. Bei so einem verursachten Unfall gäbe es wegen der Verletzung der Aufsichtspflicht unter Umständen auch Probleme mit der Haftung.
Es ist selbstverständlich, dass den KIndern klargemacht werden muss, dass der Hund kein Spielzeug ist und sich auch bei übergroßer Zuneigung nicht gern zu Tode drücken lässt.
Weitere Tipps rund um den Umgang, die Haltung und Pflege des Westies in:
Expertenrat für den Hundehalter von Inga Flamang
zu beziehen über: www.amazon.de |
|
|
|
|
|
|
|
|